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Widmann-Mauz/Faust: Übergangsfrist beim ärztlichen Bereitschaftsdienst zugunsten der Krankenhäuser um ein Jahr verlängert

Berlin (ots)

Anlässlich der 2./3. Lesung eines von den
Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurfs eines 5. Gesetzes zur 
Änderung des 3. Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze erklären 
die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Annette Widmann-Mauz MdB , und der zuständige Berichterstatter, Dr. 
Hans Georg Faust MdB:
Die Übergangsfrist zur Anerkennung des Bereitschaftsdienstes als 
Arbeitszeit wird durch das verabschiedete Gesetz um ein Jahr 
verlängert. Damit haben auch die Nachzügler unter den Krankenhäusern 
die Möglichkeit, eine Umstrukturierung ihrer Arbeitsorganisation 
vorzunehmen. Die Tarifvertragsparteien sind aufgerufen, den 
zusätzlichen zeitlichen Spielraum ohne weitere Verzögerung zu nutzen,
und sich endlich auf zielführende Regelungen über eine 
gesetzeskonforme Gestaltung der Arbeitszeiten zu verständigen. Die 
Union will, dass sich die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern 
spürbar verbessern, damit überlange Arbeitzeiten bei den 
Beschäftigten nicht mehr die Regel sind und damit die 
Patientensicherheit nicht gefährdet wird. Faule Kompromisse und 
Blockadehaltungen zu Lasten des Gesundheitsschutzes von Ärzten, 
Pflegekräften und Patienten darf es nicht geben.
Um zu vermeiden, dass Ende des Jahres 2006 die gleiche Situation 
eintritt wie in diesem Jahr, sollte die Bundesregierung dem 
Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages nach Ablauf des ersten
Halbjahres 2006 umfassend über die Umsetzungsfortschritte berichten.
Der Europäische Gerichtshof hatte mit Urteil vom 09. September 
2003 den Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit definiert. Infolgedessen
ist das deutsche Arbeitszeitgesetz angepasst worden. Um den 
beteiligten Krankenhäusern die Anpassung an die neuen gesetzlichen 
Arbeitszeitregelungen zu erleichtern, wurde für geltende 
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eine 2-jährige 
Übergangsfrist bis zum Jahresende 2005 geschaffen. Vielfach wurde 
diese ausreichend bemessene Frist nicht genutzt. Insbesondere bei den
Universitätskliniken und den Krankenhäusern in kommunaler 
Trägerschaft ist es bisher nicht gelungen, Tarifverträge 
abzuschließen, die das geltende Arbeitszeitgesetz umsetzen. Auch die 
Regelung zum Bereitschaftsdienst im neuen Tarifvertrag für den 
Öffentlichen Dienst kann ihre Wirkung nicht wie vorgesehen entfalten,
weil dieser Tarifvertrag von der Vertretung der Krankenhausärzte 
aufgrund anderer Dissenspunkte nicht mitgetragen wird.
Da bis zum Jahresende nicht mit einer durchgreifenden Verbesserung
dieser Situation zu rechnen ist, haben sich die Koalitionsfraktionen 
dazu entschlossen, die Übergangsregelung um ein Jahr zu verlängern.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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