Widmann-Mauz/Faust: Übergangsfrist beim ärztlichen Bereitschaftsdienst zugunsten der Krankenhäuser um ein Jahr verlängert
Berlin (ots)
Anlässlich der 2./3. Lesung eines von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurfs eines 5. Gesetzes zur Änderung des 3. Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB , und der zuständige Berichterstatter, Dr. Hans Georg Faust MdB:
Die Übergangsfrist zur Anerkennung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit wird durch das verabschiedete Gesetz um ein Jahr verlängert. Damit haben auch die Nachzügler unter den Krankenhäusern die Möglichkeit, eine Umstrukturierung ihrer Arbeitsorganisation vorzunehmen. Die Tarifvertragsparteien sind aufgerufen, den zusätzlichen zeitlichen Spielraum ohne weitere Verzögerung zu nutzen, und sich endlich auf zielführende Regelungen über eine gesetzeskonforme Gestaltung der Arbeitszeiten zu verständigen. Die Union will, dass sich die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern spürbar verbessern, damit überlange Arbeitzeiten bei den Beschäftigten nicht mehr die Regel sind und damit die Patientensicherheit nicht gefährdet wird. Faule Kompromisse und Blockadehaltungen zu Lasten des Gesundheitsschutzes von Ärzten, Pflegekräften und Patienten darf es nicht geben.
Um zu vermeiden, dass Ende des Jahres 2006 die gleiche Situation eintritt wie in diesem Jahr, sollte die Bundesregierung dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages nach Ablauf des ersten Halbjahres 2006 umfassend über die Umsetzungsfortschritte berichten.
Der Europäische Gerichtshof hatte mit Urteil vom 09. September 2003 den Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit definiert. Infolgedessen ist das deutsche Arbeitszeitgesetz angepasst worden. Um den beteiligten Krankenhäusern die Anpassung an die neuen gesetzlichen Arbeitszeitregelungen zu erleichtern, wurde für geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eine 2-jährige Übergangsfrist bis zum Jahresende 2005 geschaffen. Vielfach wurde diese ausreichend bemessene Frist nicht genutzt. Insbesondere bei den Universitätskliniken und den Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft ist es bisher nicht gelungen, Tarifverträge abzuschließen, die das geltende Arbeitszeitgesetz umsetzen. Auch die Regelung zum Bereitschaftsdienst im neuen Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst kann ihre Wirkung nicht wie vorgesehen entfalten, weil dieser Tarifvertrag von der Vertretung der Krankenhausärzte aufgrund anderer Dissenspunkte nicht mitgetragen wird.
Da bis zum Jahresende nicht mit einer durchgreifenden Verbesserung dieser Situation zu rechnen ist, haben sich die Koalitionsfraktionen dazu entschlossen, die Übergangsregelung um ein Jahr zu verlängern.
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