Hüppe: Gegen Ausgrenzung Behinderter vorgehen
Berlin (ots)
Anlässlich der Neufassung der Musterbadeordnung durch den Bundesfachverband öffentliche Bäder (BöB), erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Es kommt immer häufiger vor, dass behinderte Menschen, die laut ihres amtlichen Schwerbehindertenausweises eine Begleitperson im öffentlichen Verkehr benötigen, auch von anderen Einrichtungen oder Veranstaltungen ausgeschlossen werden, wenn keine Begleitung mitgeführt wird. Faktisch werden behinderte Menschen so von der Teilhabe am öffentlichen Leben ausgegrenzt. Denn der vom Gesetzgeber vorgesehene Geltungsbereich für diese Regelung, der öffentliche Verkehr, wird auf andere Bereiche wie Schwimmbäder, allgemeiner Straßenverkehr usw. unrechtmäßig ausgedehnt.
Jüngste Vorfälle machen deutlich, dass der Handlungsdruck in dieser Frage größer denn je ist. In der neuen Musterbadeordnung für Schwimmbäder ist vorgesehen, dass behinderte Menschen mit einem "B" im Schwerbehindertenausweis, für "Begleitperson", nicht mehr ohne Begleitung in Schwimmbäder eingelassen werden sollen. Das Amtsgericht Flensburg hat in einer Revision im vorletzten Jahr ein Urteil aus dem Vorjahr bestätigt, nach dem der Betreiber eines Behindertenwohnheimes Schmerzensgeld zahlen musste, weil eine Heimbewohnerin mit "B" im Schwerbehindertenausweis vor ein Motorrad gelaufen ist. Diese Rechtsauslegungen können dazu führen, dass behinderte Menschen sich aus haftungsrechtlichen Gründen nicht mehr ohne eine Begleitperson durchs Leben bewegen können. Letztendlich läuft dies aber den Bestrebungen der Behindertenpolitik entgegen, behinderten Menschen eine möglichst selbstbestimmte und selbständige Lebensführung zu ermöglichen. Auch die Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Raum soll behinderten Menschen größtmögliche Bewegungsfreiheit ohne fremde Hilfe ermöglichen.
Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einem Antrag gefordert, dass die Formulierung zu Begleitpersonen im Schwerbehindertenausweis so geändert wird, dass sie keine Missverständnisse mehr aufwirft. Die Fraktion schlug vor, die Formulierung so zu wählen, dass das Recht, im Gegensatz zur Pflicht, eine Begleitperson mitzuführen, verdeutlicht wird. Dies entspricht auch der gängigen Rechtsprechung, nach der eine Begleitperson zwar regelmäßig erforderlich sein muss, jedoch nicht immer. Leider wurde dieser Antrag von den damaligen Regierungsfraktionen abgelehnt.
In der jetzt angebrochenen Legislaturperiode sollte ein erneuter Vorstoß gewagt werden, diese grundsätzliche Problematik, die behinderten Menschen das Leben unnötig erschwert, durch eine bundeseinheitliche Regelung zu klären.
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