Börnsen/Grütters: Klarheit für den Kulturgutschutz - große Leistung der Bundesregierung
Berlin (ots)
Anlässlich des Beschlusses des Bundeskabinetts zum UNESCO-Übereinkommen von 1970 zum Schutz des Kulturgutes erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB, und die Obfrau der Arbeitsgruppe Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters MdB:
Noch vor Ablauf der ersten hundert Tage in seinem Amt hat der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, eines der zentralen Ziele seines Programms verwirklicht: Der Entwurf eines Vertragsgesetzes zum UNESCO-Übereinkommen vom 14. November 1970 gegen den illegalen Handel mit Kunstgütern setzt einen längst überfälligen Schlusspunkt unter eine über dreißig Jahre dauernde Diskussion.
Das Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut fordert von den Vertragsstaaten, alles zu unternehmen, um das eigene Kulturgut vor Raubgrabungen, Diebstahl und unzulässiger Ausfuhr zu schützen. Gleichzeitig sind die Vertragsstaaten verpflichtet, den Import von Kulturgütern hinreichend zu überwachen und für die Rückgabe unrechtmäßig importierten Kulturgutes zu sorgen.
Deutschland kann sich als wichtiger Standort des Kunst- und Antiquitätenhandels nicht den Verpflichtungen eines Übereinkommens entziehen, das mit immerhin 109 Vertragsstaaten als allgemeiner Standard des Internationalen Kulturgüterschutzes gilt. Es war höchste Zeit, die strittigen Fragen, die die Ratifizierung so lange aufgehalten haben, einvernehmlich im Interesse der Sache zu klären. Dies ist dem Staatsminister überzeugend gelungen: Mit dem Vertragsgesetz hat die Bundesregierung einen ausgewogenen Beschluss gefasst, der einerseits dem Kulturschutz wirksam dient und andererseits die ehrlichen Akteure im Kunsthandel nicht über Gebühr belastet. So sind die lange umstrittenen Aufzeichnungspflichten für gewerbliche Kunsthändler und Versteigerer so gestaltet, dass sie mit bereits vorhandenen Aufzeichnungspflichten im Steuer- und Handelsrecht korrespondieren. Damit konnten endlich jahrelange Bedenken ausgeräumt werden.
Mit der Umsetzung des UNESCO-Abkommens stellt die Bundesregierung erneut unter Beweis, welch hohen Stellenwert sie der Kulturpolitik einräumt und trägt gleichzeitig entscheidend zur Seriosität des Kunst- und Kulturstandortes Deutschland bei.
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