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Bleser/Klöckner: Fachgespräch zum "Girokonto für jedermann" zeigt Knackpunkte auf

Berlin (ots)

Anlässlich der Diskussionsrunde zum Thema
'Girokonto für jedermann' mit Vertretern der betroffenen 
Bundesverbände, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Peter Bleser MdB und die Verbraucherschutzbeauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Das von der AG Verbraucherschutz der Unions-Fraktion anberaumte 
Fachgespräch zum Thema "Girokonto für jedermann" hat gezeigt, wo die 
Ansatzpunkte für verbrauchernahe Lösungen liegen könnten.
Das Girokonto ist für die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben zu 
einer unverzichtbaren Einrichtung geworden. Wer kein Girokonto 
besitzt, kann die Zahlungsvorgänge des täglichen Lebens - z. B. 
Mietzahlungen, Rechungen oder den Empfang von Lohngeldern -  nicht 
problemlos vornehmen. Deshalb ist heutzutage ein Verzicht auf den 
bargeldlosen Zahlungsverkehr kaum mehr möglich - in diesem Punkt sind
sich alle Beteiligten einig.
Von den Bankenverbänden wird deshalb seit 1995 eine 
Selbstverpflichtung zur Einräumung eines "Girokontos für jedermann" 
eingeräumt: So werden aktuell 1,9 Millionen Konten in dieser Form 
geführt. Dennoch gibt es sowohl auf Verbraucherschutzseite als auch 
auf Seite der Banken Beschwerden: Insbesondere die Schuldnerverbände 
beklagen eine immer noch zu hohe Zahl von Bürgern, denen ein 
Girokonto verwehrt wird. Probleme, ein Girokonto einrichten zu lassen
gibt es nach Aussage der Schuldnerberatungsstellen insbesondere in 
den Fällen einer Kontopfändung oder eines negativen SCHUFA-Eintrages.
Die Verbraucherzentralen führen zudem an, dass viele Betroffene nicht
ausreichend über ihre Möglichkeiten zur Schlichtung einer 
Kontoablehnung seitens der Banken informiert werden.
Von Seiten der Banken werden der hohe bürokratische Aufwand sowie 
die zusätzlichen Verwaltungskosten als Problempunkte benannt. So 
verursacht die Einrichtung eines 'Girokontos auf Guthabenbasis' acht 
mal so viel Bearbeitungsaufwand, wie ein Standartkonto.
Ein Ansatz zur Lösung des Problems könnte nach Ansicht aller 
Diskussionsteilnehmer in einer Reform des Kontopfändungsrechts 
liegen. Insbesondere die Einführung eines pfändungsfreien 
Sockelbetrages wird von allen Seiten propagiert. Um einen 
zusätzlichen bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten, muss 
die Herkunft dieses Sockelbetrages für die Geldinstitute unaufwändig 
und zugleich haftungssicher festgestellt werden können. Zudem muss 
über den gesetzlichen Ausschluss der Dauerwirkung bei Kontopfändungen
nachgedacht werden.
Bei mittlerweile 3,1 Millionen privater Haushalte, die 
überschuldet oder insolvent sind, sollte hier angesetzt werden, um 
die Menschen nicht in einen Teufelskreis aus Verschuldung, 
Kontosperre und Ausschluss aus dem wirtschaftlichen Leben abgleiten 
zu lassen.
Die weitere politische Diskussion wird nun eng mit den 
federführenden Ausschüssen Finanzen und Recht abzustimmen sein. Zudem
soll auch der Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der 
Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses, der in den kommenden 
Wochen veröffentlicht wird, abgewartet werden.
Ebenfalls auf der politischen Agenda steht das Thema Scoring, ein 
mathematisches Verfahren, welches vermehrt von Banken, Versicherungen
und Mobilfunkanbietern genutzt wird, um die Kreditwürdigkeit von 
Kunden einzustufen. Dem Schutz der Verbraucher vor einer 
Überschuldung einerseits, stehen hier die Datenschutzinteressen und 
Transparenz andererseits gegenüber.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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  • 17.03.2006 – 14:23

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