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Hüppe: Eugenischen Tendenzen entgegen treten

Berlin (ots)

Anlässlich der am Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte gefundenen Einigung zum Schadensersatz für die Geburt 
behinderter Kinder erklärt der Beauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit 
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Der in Straßburg verhandelte Fall öffnet die Tür zu 
verhängnisvollen eugenischen Weiterungen in Richtung des "Kindes als 
Schaden" und stellt unübersehbar das Existenzrecht von Menschen mit 
Behinderungen in Frage.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 klargestellt: "Eine 
rechtliche Qualifikation des Daseins eines Kindes als Schadensquelle 
kommt von Verfassungs wegen nicht in Betracht."
Bereits die beiden Enquete-Kommissionen "Ethik und Recht der 
modernen Medizin" haben sich mit gravierenden Fehlentwicklungen im 
Bereich der Pränataldiagnostik befasst. Auffällige Befunde führen zu 
Abtreibungen sogar noch zu einem Zeitpunkt, zu dem das Kind außerhalb
des Mutterleibes lebensfähig ist. Die Straßburger Einigung erhöht 
möglicherweise den Druck auf schwangere Frauen, Pränataldiagnostik in
Anspruch zu nehmen und bei auffälligem Befund abzutreiben.
Es ist unbestritten, dass Eltern von Kindern mit Behinderungen die
solidarische Unterstützung der Gemeinschaft zusteht. Der in Straßburg
verhandelte Fall mahnt, sich eugenischen Tendenzen entgegen zu 
stellen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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