Hüppe: Eugenischen Tendenzen entgegen treten
Berlin (ots)
Anlässlich der am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefundenen Einigung zum Schadensersatz für die Geburt behinderter Kinder erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Der in Straßburg verhandelte Fall öffnet die Tür zu verhängnisvollen eugenischen Weiterungen in Richtung des "Kindes als Schaden" und stellt unübersehbar das Existenzrecht von Menschen mit Behinderungen in Frage.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 klargestellt: "Eine rechtliche Qualifikation des Daseins eines Kindes als Schadensquelle kommt von Verfassungs wegen nicht in Betracht."
Bereits die beiden Enquete-Kommissionen "Ethik und Recht der modernen Medizin" haben sich mit gravierenden Fehlentwicklungen im Bereich der Pränataldiagnostik befasst. Auffällige Befunde führen zu Abtreibungen sogar noch zu einem Zeitpunkt, zu dem das Kind außerhalb des Mutterleibes lebensfähig ist. Die Straßburger Einigung erhöht möglicherweise den Druck auf schwangere Frauen, Pränataldiagnostik in Anspruch zu nehmen und bei auffälligem Befund abzutreiben.
Es ist unbestritten, dass Eltern von Kindern mit Behinderungen die solidarische Unterstützung der Gemeinschaft zusteht. Der in Straßburg verhandelte Fall mahnt, sich eugenischen Tendenzen entgegen zu stellen.
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