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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Uhl/Wiefelspütz: Terrorismusbekämpfung wird effektiver

Berlin (ots)

Zur Einigung der Koalitionsfraktionen auf das
Terrorismusbekämpfungs-ergänzungsgesetz erklären die innenpolitischen
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und 
der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Dieter Wiefelspütz MdB:
Die Koalitionsfraktionen haben sich mit dem Bundesministerium des 
Innern auf ein Gesetz zur Fortentwicklung des 
Terrorismusbekämpfungsgesetzes vom 9. Januar 2002 geeinigt.
Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 wurden die
erforderlichen Konsequenzen aus den Anschlägen vom 11. September 2001
gezogen, um der neuen Bedrohung durch den internationalen Terrorismus
wirksam entgegenzutreten. Wesentliche Teile des Gesetzes vom Januar 
2002 sind befristet und wurden vom Bundesministerium des Innern einer
Evaluation unterzogen.
Auf der Grundlage dieser Evaluation haben sich die 
Koalitionsfraktionen und das Bundesministerium des Innern darauf 
verständigt, die bewährten Neuregelungen beizubehalten, das 
Instrumentarium zur Terrorismusbekämpfung maßvoll zu erweitern und 
die wesentlichen Regelungsteile erneut zu befristen und nach 
angemessener Frist eine weitere Evaluation der Regelungen anzuordnen.
Es ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf nach der Sommerpause in den 
Deutschen Bundestag einzubringen.
Eckpunkte des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes
Die bestehenden Auskunftsbefugnisse der Nachrichtendienste 
gegenüber Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- 
und Teledienstunternehmen zur Bekämpfung des internationalen 
Terrorismus können zukünftig auch zur Aufklärung 
verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland eingesetzt werden, die 
die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt fördern. Hierbei kann es 
sich genauso um Hetze rechtsextremistischer Organisationen, wie um 
islamistische Hasspredigten handeln.
Entsprechendes gilt für den Einsatz des sog. IMSI-Catchers zur 
Identifikation von Mobiltelefonen.
Den deutschen Nachrichtendiensten wird die Ausschreibung von 
Personen zur europaweiten verdeckten Registrierung im Schengener 
Informationssystem (SIS) zur Abwehr von erheblichen Gefährdungen für 
die innere oder äußere Sicherheit eröffnet.
Die Nachrichtendienste können zukünftig zur Erfüllung ihrer 
Aufgaben Auskünfte zu Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Zentralen 
Fahrzeugregister beim Kraftfahrtbundesamt auch automatisiert abrufen.
Die vorgenannten Befugnisse werden auf MAD und BND erstreckt. Der 
Einsatz neuer Befugnisse durch den BND im Rahmen der sog. 
Eigensicherung im Inland wird dadurch nicht eröffnet.
Die Nachrichtendienste sollen die Möglichkeit erhalten, Auskünfte 
zu sog. Kontostammdaten nach dem Kreditwesengesetz zu erhalten. Wegen
der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsverfassungsgerichts
zu den geltenden Regelungen zur Kontostammdatenauskunft wird die 
entsprechende gesetzliche Regelung aber zurückgestellt. Die 
erforderliche gesetzliche Regelung soll im Lichte dieser Entscheidung
unverzüglich geschaffen werden.
Die bisherige Befugnis zur zollamtlichen Sicherstellung bei 
Geldwäscheverdacht wird auf Fälle des 
Terrorismusfinanzierungsverdachts übertragen.
Die Geltung der bisher befristeten Regelungen und der neuen 
Befugnisse wird auf weitere 5 Jahre befristet.
Die befristeten Regelungen werden vor Ablauf auf 
wissenschaftlicher Grundlage durch die Bundesregierung unter 
Einbeziehung eines externen Sachverständigen evaluiert, der von der 
Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt 
wird.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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