Falk: Kürzung der Hinterbliebenenrente bei der Union kein Thema
Berlin (ots)
Zu den Vorschlägen des rentenpolitischen Berichterstatters der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales, Peter Weiß MdB, das Mindestalter für den Bezug der großen Witwenrente anzuheben, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Falk MdB:
Der Anspruch auf die "Große Witwen- oder Witwerrente" ab einem Alter von 45 Jahren ist richtig und gut begründet. Besonders Frauen, die zugunsten der Kindererziehung auf eine eigene Erwerbstätigkeit verzichtet haben oder einer Teilzeit-Erwerbstätigkeit nachgehen, sind auf diese unterstützende Absicherung nach dem Tod ihres Lebenspartners angewiesen. Eine Heraufsetzung des Anspruchsalters wäre hier kontraproduktiv und spielt deshalb in den Diskussionen der Fraktion keine Rolle. Peter Weiß hat lediglich eigene Überlegungen angestellt.
Die Koalitionsarbeitsgruppe zur Rentenreform wird in Kürze ihre Arbeit aufnehmen. Dabei wird die allmähliche Umsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre vorbereitet. In diesem Zusammenhang werden auch andere Fragen wie z.B. Ausnahmeregelungen der Anhebung des Renteneintrittsalters für Erwerbsgeminderte diskutiert, doch die Große Witwenrente steht ebenso wie die Hinterbliebenenrente dabei ausdrücklich nicht auf der Agenda.
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