Schockenhoff/Stübgen/Krichbaum: Bulgarien und Rumänien auf der Zielgeraden, aber noch nicht ganz am Ziel
Berlin (ots)
Zum Monitoring-Bericht der EU-Kommission vom 26. September 2006 erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Andreas Schockenhoff MdB, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen MdB, und der Obmann der Arbeitsgruppe, Gunther Krichbaum MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion würdigt, dass Rumänien und Bulgarien auf ihrem Weg in die Europäische Union deutliche Fortschritte gemacht haben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zeigt sich allerdings besorgt, dass die EU-Kommission in ihrem Bericht neben den Fortschritten noch zum Teil erhebliche Defizite benennt. Der neue Bericht der EU-Kommission identifiziert Defizite im Justizwesen und bei der Korruptionsbekämpfung, bei den Agrarfonds und der Auszahlung von Agrarausgaben für Bulgarien und Rumänien, bei der Lebensmittelsicherheit und im Bereich der Flugsicherheit. Besondere Sorgen bereitet uns dabei, dass Bulgarien in dem sensiblen Bereich der inneren Sicherheit noch erhebliche Defizite aufweist (insbesondere Korruption, Justizreform, Geldwäsche).
Wir ermutigen beide Länder ausdrücklich, ihre Reformanstrengungen nicht nur fortzusetzen, sondern zu verstärken, um so schnell wie möglich die Defizite zu beseitigen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kann eine Ratifizierung des Beitrittsvertrages mit Rumänien und Bulgarien nur empfehlen, wenn für die Beseitigung der noch bestehenden Defizite ein konkreter Fahrplan vereinbart und konkrete Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um negative Auswirkungen auf das Funktionieren der Europäischen Union zu vermeiden.
Sollten die von der Kommission genannten Defizite nicht bis zum 1.1.2007 beseitigt sein, hält die CDU/CSU-Bundestagsfraktion folgende Schutzmaßnahmen für erforderlich:
1. Im Bereich der inneren Sicherheit ist für die Beseitigung der Defizite eine Fortsetzung der Kontrolle durch Monitoring-Berichte unverzichtbar. Dies betrifft diejenigen Bereiche, in denen aus Sicht der Kommission - wie im Falle Rumäniens - noch eine Konsolidierung erforderlich ist bzw. - wie im Falle Bulgariens - noch erhebliche Defizite beseitigt werden müssen. Dafür muss von der EU-Kommission klar vorgegeben werden, welche konkreten Auflagen von den Ländern zu erfüllen sind und in welchen Schritten und nach welchem zeitlichen Rahmen dies zu geschehen hat. Das Monitoring-Verfahren muss so lange beibehalten werden, bis alle Verpflichtungen erfüllt sind. Sollten die Beitrittsbedingungen nicht erfüllt werden, müssen bereits zum Beitrittstermin Schutzmaßnahmen wie die Nichtanerkennung von Strafurteilen oder die Nichtauslieferung deutscher Staatsangehöriger wirken.
2. EU-Gelder müssen einbehalten oder reduziert werden, wenn in Rumänien und Bulgarien im Agrarbereich nicht ein voll funktionsfähiges Verwaltungs- und Kontrollsystem für eine korrekte Abwicklung von Zahlungen vorhanden ist.
3. Es sind gegenüber Rumänien und Bulgarien Maßnahmen erforderlich, die verhindern, dass zur Beseitigung vorgesehene tierische Erzeugnisse in die Nahrungs- und Futtermittelkette gelangen.
4. Das Ausfuhrverbot für Schweinefleisch ist für Bulgarien und Rumänien aufrecht zu erhalten, bis das Schweinefieber vollständig unter Kontrolle ist.
Mit Blick auf den Ratifizierungsprozess erwartet die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass diese Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell