Singhammer/Fischbach: Wunschkind Elterngeld
Berlin (ots)
Anlässlich der morgen stattfindenden 2./3. Lesung zum Elterngeldgesetz erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB gemeinsam mit der zuständigen Berichterstatterin, Ingrid Fischbach MdB:
Familien in Deutschland können sich freuen. Das Elterngeld ist auf den Weg gebracht. Es unterstützt Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlagen genau in der Phase, in der sich Eltern vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern.
Zusätzlich zum Kindergeld bekommt jede Familie ab dem Januar 2007 zwölf Monate lang ein Elterngeld in Höhe von mindestens zwei Dritteln des vorherigen Nettoeinkommens desjenigen Elternteils, der für die Betreuung des Kindes zuhause bleibt. Ein monatliches Elterngeld von bis zu 1800 Euro ist möglich.
Familien bei denen der betreuende Elternteil nicht erwerbstätig ist, bekommen ein Mindestelterngeld von 300 Euro bezahlt. Dies konnte die Union durchsetzen und damit eine staatliche Gängelung in ein bestimmtes Familienmodell verhindern. Das Mindestelterngeld unterstützt vor allem die traditionelle Alleinverdienerfamilie, die in der ursprünglichen Fassung leer ausgegangen wäre.
Weiter konnte die CDU/CSU erwirken, dass das Elterngeld zwei Monate länger ausgezahlt wird.
Mit der 12+2 Lösung bei den Partnerschaftsmonaten hat sich die Union für ein Bonussystem und gegen eine staatliche Bevormundung bei der Erziehungsfrage durchgesetzt.
Auch ist es der Union gelungen, dass Geringverdiener nicht mit Arbeitslosengeld-II-Empfängern gleichgesetzt werden. Bei Familien mit kleinen Einkommen kann die Ersatzrate von 67 Prozent bis auf 100 Prozent angehoben werden. Es gilt das Motto: "Arbeit muss sich immer lohnen."
Mit Einführung des Geschwisterbonus werden Mehrkindfamilien gestärkt. Die CDU/CSU konnte erreichen, dass anstatt der ursprünglichen Regelung von 24 Monaten, der Geschwisterbonus auf bis zu 36 Monate ausgedehnt wird. Damit wurde eine seit Wochen von der Union und Verbänden erhobene Forderung in den letzten Beratungstagen durchgesetzt. Der Geschwisterbonus trägt dazu bei, dass Elternpaare durch zeitliche Wahlfreiheit der Lebensplanung finanziell besonders unterstützt und nicht in ein bestimmtes Familienmodell gedrängt werden.
Schließlich hat die Union durchgesetzt, dass Ausländer mit vorübergehender Aufenthaltsgenehmigung vom Elterngeldbezug ausgeschlossen werden. Die Neuregelung gewährleistet, dass mit der Zahlung des Elterngeldes keine Anreize zur Zuwanderung nach Deutschland gesetzt werden.
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