Thierse/Vaatz: Kein Schlussstrich unter die Stasi-Aufarbeitung - Einigung zur Novellierung des Stasiunterlagen-Gesetzes
Berlin (ots)
Anlässlich der Einigung auf einen Kompromiss zur Novellierung des Stasiunterlagen-Gesetzes erklären der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion und Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse MdB, und der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten im Deutschen Bundestag, Arnold Vaatz MdB:
Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben sich heute gemeinsam mit dem im Bundesrat berichterstattenden Land Thüringen auf einen Kompromiss zur Novellierung des Stasiunterlagen-Gesetzes geeinigt. Vereinbart wurde, dass es keine einfache Fristverlängerung der so genannten Regelanfrage nach dem Stasiunterlagen-Gesetz geben soll, wie es der Bundesratsentwurf vorsieht. Vielmehr wird es auf der Basis des Gesetzentwurfes der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen eine differenzierte Fortentwicklung der Überprüfungsmöglichkeiten geben. Hierzu haben sich die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf folgende Punkte geeinigt:
Es bleibt bei dem im Gesetzentwurf bzw. im Entwurf für den Änderungsantrag genannten eingeschränkten Personenkreis, der auch in Zukunft überprüft werden kann. Es wurde die Absicht fallengelassen, Überprüfungen von einem bestehenden Verdacht abhängig zu machen. Auch das im ursprünglichen Gesetzentwurf aus dem Jahr 1991 enthaltene Vorhalteverbot wird gestrichen. In der geltenden Fassung sah das Stasiunterlagen-Gesetz vor, dass einem Mitarbeiter die Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR nach Ablauf von 15 Jahren im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten werden darf. Um verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen, werden die Überprüfungsmöglichkeiten dieses Personenkreises in herausgehobenen gesellschaftlichen und politischen Positionen auf fünf Jahre befristet.
Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im Deutschen Bundestag bekräftigen, dass mit der Neuregelung des Stasiunterlagen-Gesetzes kein Schlussstrich unter die Aufarbeitung der SED-Diktatur und seiner Herrschaftsmechanismen gezogen wird. Das Gegenteil ist der Fall. Vielmehr werden neben der differenzierten Fortentwicklung der Überprüfungsmöglichkeiten die Zugangsmöglichkeiten zu den Unterlagen der Birthler-Behörde für Wissenschaft und Forschung unter Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen deutlich erweitert.
Mit diesem Kompromiss wird auf rechtstaatliche Weise und dem Rechtsfrieden dienend die historisch-wissenschaftliche und politisch-moralische Aufarbeitung des DDR-Unrechts fortgesetzt.
Morgen wird die endgültige Formulierung des Änderungsantrages der Fraktionen vorliegen. Daher laden wir für morgen 11.00 Uhr im Jakob-Kaiser-Haus Raum 1.511 zu einem gemeinsamen Pressegespräch ein, in dem wir für Nachfragen zu den Details der Novellierung zur Verfügung stehen.
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