Gehb: Probleme bei nachträglicher Sicherungsverwahrung müssen schnell behoben werden
Berlin (ots)
Zu der aktuellen Diskussion um die Freilassung von gefährlichen Sextätern in den neuen Bundesländern erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung im Jahre 2004 den Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Gewalttätern verbessern. Dieses Anliegen ist im Grundsatz auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt worden. Danach stellt der Schutz der Allgemeinheit vor Verurteilten, von denen auch nach Verbüßung ihrer Strafhaft schwerwiegende Straftaten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, ein überragendes Gemeinschaftsinteresse dar und der Staat hat die Aufgabe, seine Bürger vor den schwerwiegenden Gefahren, die von solchen Tätern ausgehen, zu schützen.
In der Auslegung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung allerdings Lücken insbesondere im Hinblick auf in den neuen Bundesländern begangene Gewalttaten gesehen, die vom Gesetzgeber nach seiner eigenen Begründung ausdrücklich so nicht gewollt waren. Dies hat, wie auch die Bundesjustizministerin bereits eingeräumt hat, dazu geführt, dass in einigen Fällen hochgefährliche Gewalttäter auch nicht nachträglich in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden konnten und stattdessen auf freien Fuß gesetzt werden mussten.
Diese Lücken in der gegenwärtigen Rechtslage müssen und können aber schnell geschlossen werden. Es ist nicht länger hinnehmbar, die Öffentlichkeit "menschlichen Zeitbomben" schutzlos auszusetzen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich deshalb dafür einsetzen, dass der Gesetzentwurf des Bundesrates zu Stärkung der Sicherungsverwahrung nunmehr schnellstmöglich im Deutschen Bundestag aufgerufen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren behandelt wird. In dieses Verfahren können die gesetzgeberischen Vorstellungen der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen einfließen. Eines eigenen Gesetzentwurfs der Bundesregierung, wie ihn die Bundesjustizministerin jetzt erneut angekündigt hat, bedarf es dafür nicht. Ein solcher Gesetzentwurf würde wiederum langwierige Fristen in Gang setzen und die Lösung der Probleme weiter verzögern.
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