Gehb: Richterbund verkennt Sinn und Zweck der geplanten Rechtsänderungen im Bereich des Jugendstrafrechts
Berlin (ots)
Zu der Kritik des Deutschen Richterbundes an der geplanten Erstreckung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf jugendliche Gewalttäter erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt nachdrücklich, dass die Bundesjustizministerin nunmehr endlich die in der Koalitionsvereinbarung verabredete Änderung im Bereich des Jugendstrafrechts in Angriff nimmt. Danach sollen künftig auch gefährliche Gewalttäter in nachträgliche Sicherungsverwahrung genommen werden können, die nach Jugendstrafrecht verurteilt worden sind. Die Ministerin macht sich damit ein seit langem von der Union favorisiertes Ziel zu Eigen, das von Rot-Grün immer energisch bekämpft worden war.
Es ist sehr bedauerlich, dass dieser Lernerfolg der Ministerin sogleich wieder von Funktionären des deutschen Richterbundes mit dem platten und arroganten Vorwurf des "Populismus" belegt wird. Es geht bei dem Vorhaben nicht um härtere Strafen, sondern es geht einzig und allein um den Schutz der Bevölkerung. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die Justiz wie bisher sehenden Auges "tickende Zeitbomben" auf die Menschheit loslassen muss, nur weil die ihre schweren Straftaten im jugendlichen Alter begangen haben. Es ist reichlich billig, den Gesetzgeber stets für Regelungslücken zu geißeln, und wenn diese dann geschlossen werden sollen, die Regelungsvorschläge als populistisch zu brandmarken.
Im Gegensatz zur Bundesjustizministerin hält die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Hinblick auf die Wirksamkeit der Neuregelung nach wie vor ein Strafmaß von fünf Jahren für die Anlasstat für angemessen.
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