Bernhardt/Spiller: Finanzausschuss stimmt Unternehmensteuerreform zu
Berlin (ots)
Zu der abschließenden Beratung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zur Unternehmensteuerreform erklären der finanzpolitische Sprecher der Fraktion der CDU/CSU, Otto Bernhardt MdB, und der finanzpolitische Sprecher der Fraktion der SPD, Jörg-Otto Spiller MdB:
Nach der heutigen Beschlussfassung des Finanzausschusses steht der Verabschiedung der Unternehmensteuerreform durch den Bundestag am kommenden Freitag nichts mehr im Wege.
Mit der Unternehmensteuerreform stärken wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und verbessern seine Attraktivität als Investitionsstandort. Diesem Ziel dient insbesondere die Steuersatzsenkung für Kapitalgesellschaften auf knapp unter 30 Prozent des Gewinns. Für Personengesellschaften wird eine entsprechende Entlastung einbehaltener Gewinne eingeführt. Gleichzeitig sichern wir die inländische Steuerbasis und verhindern unangemessene Steuergestaltungen. Damit erreichen wir, dass in Deutschland erwirtschaftete Gewinne wieder in Deutschland besteuert werden. Auch verbessern wir zugleich die Finanzkraft der Kommunen.
In den Beratungen hat sich die Große Koalition auf weitere Investitionsanreize für Unternehmen verständigt:
Die Bemessungsgrundlage der Zinsschranke wird um Abschreibungen erweitert (EBITDA). Davon profitieren insbesondere Unternehmen mit einer hohen Investitionstätigkeit.
Der neue Investitionsabzugsbetrag wird noch stärker auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen zugeschnitten. Die Betriebsgrößengrenze für die Inanspruchnahme der Regelung wird auf 235.000 Euro erhöht, der Investitionszeitraum auf 3 Jahre verlängert und die erforderliche Bezeichnung des begünstigten Investitionsgutes flexibilisiert.
Die Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird gegenüber dem Regierungsentwurf von 100 Euro auf 150 Euro angehoben. Da der vorgesehene Sammelposten für die Abschreibung von Wirtschaftsgütern bis 1.000 Euro nunmehr auch handelsrechtlich gebildet werden kann, reduzieren sich die Bürokratiekosten für die Unternehmen deutlich. Während der Regierungsentwurf noch von zusätzlichen Bürokratiekosten in Höhe von 72 Millionen Euro ausging, können wir mit dieser und anderen Maßnahmen den Verwaltungsaufwand der Unternehmen im Vergleich zum geltenden Recht um 168 Millionen Euro senken.
Die mit den investitionsfördernden Maßnahmen verbundenen Steuermindereinnahmen werden durch eine Beschränkung der Verlustverrechnung aus Aktienverkäufen im Rahmen der Abgeltungssteuer und durch eine maßvolle Anhebung der Besteuerung von Dividenden aus Streubesitzaktien angemessen und vollständig gegenfinanziert.
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