Bernhardt: Unternehmensteuerreform verstetigt Aufschwung und senkt Bürokratiekosten
Berlin (ots)
Anlässlich der 2./3. Lesung des Entwurfs eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 am 25. Mai 2007 im Deutschen Bundestag erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:
Mit der heute im Deutschen Bundestag verabschiedeten Unternehmensteuerreform werden wir den erfreulichen Aufschwung in Deutschland langfristig sichern. Mit einer Steuerbelastung für einbehaltene Gewinne von unter 30 Prozent für alle Unternehmen geben wir ein positives Signal an inländische und ausländische Investoren. Dieses klare Bekenntnis zum Standort Deutschland führt zu mehr Wachstum und Beschäftigung und kommt den Unternehmen ebenso zugute wie den Menschen in unserem Lande. Besonders erfreulich ist, dass die Union in wesentlichen Bereichen Verbesserungen durchsetzen konnte.
Hervorzuheben sind etwa die Verbesserungen für Unternehmen mit hohem Investitionsaufwand. Künftig wird als Bezugsgröße bei der Zinsschranke nicht mehr nur das EBIT, sondern das EBITDA zugelassen. Mögliche branchenspezifische Belastungen, wie z.B. bei Factoring und Leasing, bei PPP-Projekten oder auch im Bereich der Werften, werden damit von vornherein entschärft. Gerade auch junge innovative Unternehmen, wie z.B. im Bereich der Forschung und Entwicklung, werden hiervon erheblich profitieren.
Des Weiteren haben wir wichtige Verbesserungen insbesondere für unsere mittelständischen Unternehmen erreicht. Beim neuem Investitionsabzugsbetrag wird die Betriebsvermögensgrenze von 210.000 EUR auf 235.000 EUR angehoben, die erforderliche konkrete Bezeichnung des Investitionsguts weiter flexibilisiert und der Investitionszeitraum von 2 Jahre auf 3 Jahre angehoben. Bei der Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) wird die Wertgrenze für die Sofortabschreibung von 100 EUR auf 150 EUR angehoben. Für Wirtschaftsgüter über 150 EUR bis 1.000 EUR besteht die Möglichkeit der Poolabschreibung; aufgrund des vorgesehenen Gleichklangs von Steuer- und Handelsrecht werden in massivem Umfang Bürokratiekosten vermieden. Insgesamt führt die Unternehmensteuerreform damit zu einem Abbau von Bürokratiekosten von 168 Mio. EUR. Dies war stets ein besonderes Anliegen der Union.
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