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Bernhardt: Unternehmensteuerreform verstetigt Aufschwung und senkt Bürokratiekosten

Berlin (ots)

Anlässlich der 2./3. Lesung des Entwurfs eines
Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 am 25. Mai 2007 im Deutschen 
Bundestag erklärt der finanzpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:
Mit der heute im Deutschen Bundestag verabschiedeten 
Unternehmensteuerreform werden wir den erfreulichen Aufschwung in 
Deutschland langfristig sichern. Mit einer Steuerbelastung für 
einbehaltene Gewinne von unter 30 Prozent für alle Unternehmen geben 
wir ein positives Signal an inländische und ausländische Investoren. 
Dieses klare Bekenntnis zum Standort Deutschland führt zu mehr 
Wachstum und Beschäftigung und kommt den Unternehmen ebenso zugute 
wie den Menschen in unserem Lande. Besonders erfreulich ist, dass die
Union in wesentlichen Bereichen Verbesserungen durchsetzen konnte.
Hervorzuheben sind etwa die Verbesserungen für Unternehmen mit 
hohem Investitionsaufwand. Künftig wird als Bezugsgröße bei der 
Zinsschranke nicht mehr nur das EBIT, sondern das EBITDA zugelassen. 
Mögliche branchenspezifische Belastungen, wie z.B. bei Factoring und 
Leasing, bei PPP-Projekten oder auch im Bereich der Werften, werden 
damit von vornherein entschärft. Gerade auch junge innovative 
Unternehmen, wie z.B. im Bereich der Forschung und Entwicklung, 
werden hiervon erheblich profitieren.
Des Weiteren haben wir wichtige Verbesserungen insbesondere für 
unsere mittelständischen Unternehmen erreicht. Beim neuem 
Investitionsabzugsbetrag wird die Betriebsvermögensgrenze von 210.000
EUR auf 235.000 EUR angehoben, die erforderliche konkrete Bezeichnung
des Investitionsguts weiter flexibilisiert und der 
Investitionszeitraum von 2 Jahre auf 3 Jahre angehoben. Bei der 
Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) wird 
die Wertgrenze für die Sofortabschreibung von 100 EUR auf 150 EUR 
angehoben. Für Wirtschaftsgüter über 150 EUR bis 1.000 EUR besteht 
die Möglichkeit der Poolabschreibung; aufgrund des vorgesehenen 
Gleichklangs von Steuer- und Handelsrecht werden in massivem Umfang 
Bürokratiekosten vermieden. Insgesamt führt die 
Unternehmensteuerreform damit zu einem Abbau von Bürokratiekosten von
168 Mio. EUR. Dies war stets ein besonderes Anliegen der Union.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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