Politischer Erfolg nach ADAC-Brückentest
Forderungen tragen Früchte
Testergebnisse heute Thema im Bundestags-Verkehrsausschuss
München (ots)
Erfolg für den ADAC und den Verbraucherschutz in Deutschland: Nur knapp zwei Monate nachdem der Automobilclub die Ergebnisse seines ersten Brückentests vorgestellt hat, befasst sich am heutigen Mittwoch der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags mit der Sicherheit von Brücken.
Zur Diskussion steht ein Bericht des Bundesverkehrsministeriums an den Verkehrsausschuss über Konsequenzen aus der ADAC-Untersuchung. Darin werden zentrale Forderungen des Clubs übernommen. So fordert das Verkehrsministerium die Bundesländer auf, ihre Aufsichtspflicht bei Brücken besser als bisher wahrzunehmen und sicherzustellen, dass erkannte Mängel zügig beseitigt werden. Darüber hinaus will sich das Ministerium dafür einsetzen, dass die Norm für Brückenprüfungen DIN 1076 auch auf kommunaler Ebene verbindlich angewendet wird. Die Norm sieht eine regelmäßige Überprüfung der Brücken vor. Auch der Forderung des ADAC nach Bereitstellung ausreichender Mittel für den Unterhalt und die Mängelbeseitigung in den kommunalen Etats schließt sich das Bundesverkehrsministerium an.
"Es ist erfreulich, dass unsere Forderungen nach Konsequenzen so schnell Früchte tragen", so ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Ulrich Klaus Becker. "Jetzt geht es darum, dass die Kommunen unsere Erkenntnisse und Forderungen zügig umsetzen." Handlungsbedarf sieht der Club allerdings auch beim Bund. Insbesondere dringt der ADAC auf ein bundeseinheitliches Erfassungssystem für kommunale Brücken und eine notwendige Erweiterung der Prüfungen auf den Bereich 100 Meter vor und nach der Brücke. Dort hatten die Tester zahlreiche Gefahrenstellen entdeckt.
Beim ersten ADAC-Brückentest im Juli waren 50 Bauwerke in 13 deutschen Städten auf ihren Zustand überprüft worden. Dabei fielen fünf Testkandidaten glatt durch, eine Brücke wurde noch am Tag der Untersuchung gesperrt. Bei einigen Brücken fanden die Tester heraus, dass in den vergangenen 20 Jahren keine Hauptprüfung vorgenommen worden war.
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