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Verkehrsgerichtstag
ADAC: Rechts überholen auch künftig tabu
Keine Abstriche beim Schadenersatz nach Unfällen

München (ots)

Auch künftig wird auf deutschen Autobahnen die
rechte Fahrspur zum Überholen tabu sein. Beim heute zu Ende gehenden
38. Verkehrsgerichtstag in Goslar schlossen sich die Mitglieder des
entsprechenden Arbeitskreises der Meinung des ADAC an, dass aus
Gründen der Verkehrssicherheit nur auf der linken Fahrspur überholt
werden soll. Im Übrigen hat sich die Regelung bewährt, nach der an
einer bis maximal 60 km/h fahrenden Kolonne mit maximal 80 km/h
vorsichtig rechts vorbeigefahren werden darf. Darüber hinaus hat man
befürwortet, dass der Standstreifen künftig mit einer entsprechenden
Beschilderung ausnahmsweise dazu genutzt werden darf, Baustellen
zweispurig zu umfahren.
Die elektronische Zwangsbremse, mit der in einigen Ländern schon
experimentiert wird, wurde einmütig abgelehnt. Mit dieser von außen
auf das Fahrzeug einwirkenden Verkehrssteuerung könnte beispielsweise
am Beginn einer Geschwindigkeitsbeschränkung jedes Fahrzeug ohne
Einfluss des Fahrers auf das vorgeschriebene Tempo abgebremst werden.
Nach Ansicht des Verkehrsgerichtstages muss die Verantwortung stets
beim Fahrer liegen.
Beim Thema Schadenregulierung haben sich die in Goslar
versammelten Experten mit eindeutiger Mehrheit dafür ausgesprochen,
dass es bei der bisherigen Regelung bleiben soll. Danach soll nach
einem Unfall der Geschädigte auch weiterhin selbst entscheiden
können, ob er sein Fahrzeug reparieren lässt, oder auf der Basis
eines Sachverständigengutachtens abrechnet. Darüber hinaus soll im
Straßenverkehr die Altersgrenze für die Haftung oder Mithaftung von
Kindern auf das vollendete zehnte Lebensjahr angehoben werden.
Was die in letzter Zeit vermehrt diskutierte Atemalkoholanalyse
betrifft, hat sich der Verkehrsgerichtstag der Forderung des ADAC
angeschlossen, dass Autofahrer nach der Messung des Atemalkohols eine
Blutprobe verlangen können. Nach wie vor bestehen Bedenken, gegen die
Umrechnung des gemessenen Atemalkoholwerts in einen entsprechenden
Promillewert.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:

Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76 26 326
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