Verkehrsgerichtstag
ADAC: Rechts überholen auch künftig tabu
Keine Abstriche beim Schadenersatz nach Unfällen
München (ots)
Auch künftig wird auf deutschen Autobahnen die rechte Fahrspur zum Überholen tabu sein. Beim heute zu Ende gehenden 38. Verkehrsgerichtstag in Goslar schlossen sich die Mitglieder des entsprechenden Arbeitskreises der Meinung des ADAC an, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit nur auf der linken Fahrspur überholt werden soll. Im Übrigen hat sich die Regelung bewährt, nach der an einer bis maximal 60 km/h fahrenden Kolonne mit maximal 80 km/h vorsichtig rechts vorbeigefahren werden darf. Darüber hinaus hat man befürwortet, dass der Standstreifen künftig mit einer entsprechenden Beschilderung ausnahmsweise dazu genutzt werden darf, Baustellen zweispurig zu umfahren.
Die elektronische Zwangsbremse, mit der in einigen Ländern schon experimentiert wird, wurde einmütig abgelehnt. Mit dieser von außen auf das Fahrzeug einwirkenden Verkehrssteuerung könnte beispielsweise am Beginn einer Geschwindigkeitsbeschränkung jedes Fahrzeug ohne Einfluss des Fahrers auf das vorgeschriebene Tempo abgebremst werden. Nach Ansicht des Verkehrsgerichtstages muss die Verantwortung stets beim Fahrer liegen.
Beim Thema Schadenregulierung haben sich die in Goslar versammelten Experten mit eindeutiger Mehrheit dafür ausgesprochen, dass es bei der bisherigen Regelung bleiben soll. Danach soll nach einem Unfall der Geschädigte auch weiterhin selbst entscheiden können, ob er sein Fahrzeug reparieren lässt, oder auf der Basis eines Sachverständigengutachtens abrechnet. Darüber hinaus soll im Straßenverkehr die Altersgrenze für die Haftung oder Mithaftung von Kindern auf das vollendete zehnte Lebensjahr angehoben werden.
Was die in letzter Zeit vermehrt diskutierte Atemalkoholanalyse betrifft, hat sich der Verkehrsgerichtstag der Forderung des ADAC angeschlossen, dass Autofahrer nach der Messung des Atemalkohols eine Blutprobe verlangen können. Nach wie vor bestehen Bedenken, gegen die Umrechnung des gemessenen Atemalkoholwerts in einen entsprechenden Promillewert.
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