Alle Storys
Folgen
Keine Story von ADAC mehr verpassen.

ADAC

Neuwagenkauf im Internet
Wunschautos aus ganz Europa
ADAC-Tipps für den Autokauf im Netz

München (ots)

Immer mehr Neuwagenkäufer entschließen sich für
den Autokauf per Internet. Wie die aktuelle Ausgabe der ADAC
motorwelt berichtet, erwirtschaften die 160 Internet Händler schon
heute 72 Millionen Mark pro Monat. Online-Shopping ist bequem und
stressfrei, die Angebote sind aktuell und bei den Preisen bieten sich
gute Vergleichsmöglichkeiten und Chancen, von günstigen
EU-Listenpreisen zu profitieren. Allerdings gilt es, vor Abschluss
eines Vertrages einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Der ADAC gibt
Tipps für den erfolgreichen Autokauf im Internet.
Der Laie erkennt seriöse Netzadressen an Merkmalen wie
Übersichtlichkeit, nutzerfreundliche Bedienung und sorgfältige
Aufklärung über Besonderheiten beim Kauf von EU-Importautos. Dort
kann der Kunde problemlos per Mausklick von Bild zu Bild Fabrikate,
Modelle und Preise verschiedenster europäischer Anbieter vergleichen.
Bei (Re-) Importen entfallen auch die sonst in Deutschland üblichen
Überführungskosten. Soll ein Kaufvertrag geschlossen werden,
geschieht das meist noch auf Papier. Doch auch Online-Kaufverträge
sind bindend, sagen die ADAC-Juristen.
Die wichtigsten Punkte, die vor Vertragsabschluss zu beachten
sind:
  • Anzahlung: Vor der Auslieferung des Wagens ist eine Anzahlung nicht üblich.
  • Ausstattung: Serienausstattungen können innerhalb der EU variieren. Wichtige Punkte bei der Bestellung schriftlich festhalten.
  • Garantie: Eine Herstellergarantie für EU-Autos ist uneingeschränkt gültig, wenn ein vom ausländischen Händler abgestempeltes Garantie-, Kundendienst-, oder Wartungsheft vorliegt. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem der ausländische Vertragshändler das Auto zulässt oder dem Vermittler übergibt.
  • Gewährleistung: Normalerweise ist der Importeur nur Vermittler beim Kauf, und der Vertragshändler sitzt im Ausland. Deshalb gilt dann das jeweilige Landesrecht. Tritt der Importeur als Zwischenhändler auf, muss er Ansprüche mindestens sechs Monate lang erfüllen.
  • Schadstoffausstoß: EU-Schnäppchen haben bisweilen andere Abgasstandards und bergen darum Steuernachteile. Erst ab
1. Januar 2001 ist die Abgas-Richtlinie Euro 3 für jede neue
Erstzulassung bindend.
Für Rückfragen:
Ulf Rasch
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 21 08
Fax: (089) 76 76- 28 01 
presse@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de
Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 20 78
oder (089) 76 76- 20 49
oder (089) 76 76- 26 25

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: ADAC
Weitere Storys: ADAC