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Im Interesse der Geschädigten: ADAC fordert Gesetzesänderung bei Unfallflucht
"Tätige Reue" sollte anerkannt werden

München (ots)

Rund 700 000 Verkehrsunfälle werden jedes Jahr von der Polizei
erfasst, rund zehn Prozent der Verursacher entfernen sich
anschließend unerlaubt vom Unfallort. Das kann dramatische Folgen
haben: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, hohe Geldstrafen inklusive
Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis und Punkte im Flensburger
Zentralregister. Allerdings hat auch vermeintlich korrektes Verhalten
des Unfallverursachers nicht selten ein böses Nachspiel. Der ADAC
fordert deshalb, vor allem in Interesse der Geschädigten, eine
Änderung des Unfallfluchtparagrafen Paragraph 142 StGB.
Vor zwei Jahren hat der Gesetzgeber diesen Paragrafen schon einmal
geändert. Dem Flüchtigen sollte damit die Chance gegeben werden,
nachträglich "tätige Reue" zu zeigen. Das heißt konkret: Entfernt
sich ein Fahrer nach einem Unfall mit "nicht bedeutendem Schaden
außerhalb des fließenden Verkehrs" unerlaubt von der Unfallstelle,
meldet sich aber binnen 24 Stunden freiwillig bei der Polizei oder
beim Geschädigten, mildert das Gericht die Strafe wegen Unfallflucht
oder spricht gar keine aus. Diese Änderung wird nach Ansicht des ADAC
der Praxis nach wie vor nicht gerecht.
Denn selbst wenn sich der Unfallfahrer später bei der Polizei
meldet, kann es zu spät sein - etwa wenn ein Augenzeuge den Unfall
beobachtet und den Flüchtigen bereits angezeigt hat. Und ob diese
"tätige Reue" letztlich mit Strafminderung oder Straffreiheit
honoriert wird, liegt ausschließlich im Ermessen des Gerichts. In
jedem Fall sind fünf Punkte in Flensburg fällig. Auch
versicherungsrechtlich droht dem Sünder Ungemach: Seine
Kfz-Haftpflichtversicherung kann ihn mit bis zu 10 000 Mark in
Regress nehmen.
Deshalb fordert der ADAC eine nochmalige Ergänzung des Paragrafen
142. Dabei sollte es im Interesse der Geschädigten ohne straf- oder
zivilrechtliche Folgen bleiben, wenn ein Fahrer innerhalb von
24 Stunden seine Beteiligung an einem Unfall mit nicht bedeutendem
Sachschaden meldet. In jedem Fall rät der ADAC dringend, mindestens
30 Minuten am Unfallort zu warten; meldet sich der Geschädigte in
dieser Zeit nicht, so ist umgehend die Polizei zu informieren - zum
Beispiel per Handy. Das bloße Hinterlassen einer Visitenkarte am
Fahrzeug des Geschädigten reicht nicht.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Peter Hemschik
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 6060
Fax: (089) 76 76- 2801
Presse@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de

Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625

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