ADAC zur Zivilprozeßreform
Generalsyndikus des Clubs sieht keinen Handlungsbedarf
München (ots)
Zum Auftakt des 30. ADAC JuristenCongress in Berlin hat der Generalsyndikus des ADAC Dr. Wolf Wegener die geplante Justizreform entschieden abgelehnt. Wegener: "Für eine derartige Reform gibt es, nicht den geringsten Handlungsbedarf."
Besonders problematisch ist nach Ansicht des ADAC die Beschneidung von Rechten. So soll künftig die Berufungsinstanz das Ersturteil in der Regel nur noch auf Rechtsfehler, nicht mehr auf Sachfehler prüfen. Die geplante Zulassungsprozedur bedarf keiner Begründung und ist auch nicht anfechtbar. Wegener: "Dieses Verfahren widerspricht dem Gebot der Transparenz und wird vom Bürger nicht verstanden."
Auch von der Einführung einer vorgeschalteten obligatorischen Güteverhandlung hält der ADAC Generalsyndikus nichts. "Das ist realitätsfern und verlängert nur die Prozessdauer. Wie soll ein Richter ein Vergleichsgespräch führen, wenn der strittige Sachverhalt noch nicht in Schriftsätzen vorgetragen und aufbereitet wurde. Stattdessen sollte das bereits jetzt mögliche schriftliche Vorverfahren häufiger angewandt werden."
Einen positiven Aspekt sieht der ADAC in der vorgesehenen Stärkung der ersten Instanz. Doch auch hier gibt es einen Wermutstropfen. Statt dem bisher üblichen Dreier-Kollegium beim Landgericht sollen künftig fast ausschließlich Einzelrichter entscheiden.
Der ADAC steht mit seiner Kritik nicht alleine da. Der Deutsche Anwaltsverein, die Anwaltskammern, der Richterbund, ja sogar die Präsidentinnen und Präsidenten der 24 deutschen Oberlandesgerichte sowie die Präsidenten des Bayerischen ObLG und des BGH teilen die ablehnende Haltung gegenüber der Reform. Rückläufige Zahlen bei den Klagen und relativ kurze Verfahrenszeiten im europäischen Vergleich zeigen, dass der deutsche Zivilprozeß zu den weitaus effektivsten zählt. Eine Reform im geplanten Umfang ist deshalb derzeit weder wünschenswert noch erforderlich.
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