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Neue Kennzeichen für Motorräder
Kleiner ist feiner
Auch ADAC forderte Neuregelung

München (ots)

Ab dem 8. April 2011 werden auf Wunsch von den Zulassungsstellen ohne Verwaltungsaufwand und ohne Ausnahmegenehmigung neue Kraftradkennzeichen ausgegeben, die vier Zentimeter schmaler sind als es das bisherige Mindestmaß zulässt. Bei einer gleichbleibenden Höhe von 20 cm, schrumpft die Mindestbreite der Schilder von 22 auf 18 cm. Damit tritt eine Änderung des Zulassungsrechts in Kraft, auf die viele Motorradfahrer schon sehnlich gewartet haben und die auch vom ADAC gefordert wurde.

Einschlägige wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die Erkennbarkeit der Kennzeichen im Straßenverkehr darunter nicht leidet. Im Einzelfall kann mit einem kleineren Kraftradkennzeichen sogar ein Sicherheitsgewinn durch verminderte Verletzungsgefahr durch überstehendes Blech verbunden sein.

Motorradbesitzer können ab sofort auf Wunsch dieses neue, kleinere Kennzeichen beantragen. Eine Umtauschpflicht für den Fahrzeugbestand gibt es nicht, jedoch kann jeder Halter auf freiwilliger Basis sein altes Kennzeichen gegen ein neues, kleines umtauschen. Verboten ist aber, ein bereits ausgegebenes Nummernschild eigenhändig zu kürzen.

Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Maximilian Maurer

Tel.: +49(0)89 76 76 2632
E-Mail: maximilian.maurer@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

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