Verkehrsvorschriften in der Schweiz
ADAC: Teure Autofahrer-Sünden im Winter
München (ots)
Selbst kleine Verkehrsvergehen können für Autourlauber in der Schweiz teuer werden, denn die Eidgenossen ahnden schon geringe Verstöße mit verhältnismäßig hohen Geldbußen. Dabei hält der Win-ter einige besondere Tücken bereit. Der ADAC hat die typischen Ver-kehrssünden und die dafür fälligen Strafen aufgelistet:
- Zu schnelles Abschleppen, wenn das Auto auf winterlichen Straßen liegen bleibt. In der Schweiz darf man bei der Abschlepp-Fahrt höchstens mit 40 km/h unterwegs sein. Passiert die Panne auf der Autobahn, ist diese bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen. Wer beim Abschleppen und auch sonst beim Fahren die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen um 16 bis 20 km/h über-schreitet, muss 240 Franken, das heißt umgerechnet 310 Mark berappen.
- Das Anlegen von Schneeketten kann auch in der Schweiz durch das Verkehrszeichen "Schneeketten obligatorisch" angeordnet werden. Wer bei einem solchen Schild keine Ketten aufzieht, muss 100 Franken (rund 130 Mark) zahlen.
- Autofahrern, die das Fahrzeug mittels laufendem Motor vorwär-men, kostet diese unnötige Handlung 60 Franken (knapp 80 Mark).
- Ebenfalls 60 Franken sind seit Beginn dieses Jahres fällig, wenn man mit durch Wintergepäck verdeckten Nummernschildern oder Beleuchtungsvorrichtungen unterwegs ist.
In diesem Zusammenhang macht der ADAC darauf aufmerksam, dass in der Schweiz neben den Bußgeldern auch hohe Verfahrens-kosten anfallen. Im Kanton Zürich beispielsweise muss bei einem Bußgeldbescheid mit Verwaltungskosten von bis zu umgerechnet 200 Mark gerechnet werden.
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