Vorrang auf schneebedeckten Bergstraßen
ADAC: Keine eindeutigen Regelungen in den Alpenländern
München (ots)
Auf schneebedeckten Alpenstraßen sind die Fahrwege mitunter so eingeengt, dass zwei sich begegnende Fahrzeuge nicht aneinander vorbei kommen. Den Betroffenen stellt sich dann die Frage, wer wen vorbeilassen oder wer mit seinem Wagen zurückstoßen muss. Der ADAC nennt die in den klassischen Alpenländern geltenden Bestimmungen:
- Österreich und Deutschland
Weil in beiden Ländern der Vorrang auf Bergstraßen nicht ausdrücklich geregelt ist, darf in Österreich und Deutschland weder der bergauf- noch der talwärts Fahrende auf seinen Vorrang pochen. In aller Regel muss derjenige warten beziehungsweise zurücksetzen, dem dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse leichter fällt. So muss beispielsweise der weitaus beweglichere Pkw-Fahrer einem schwer rangierbaren Bus oder Lkw ausweichen. Grundsätzlich sollten an winterlich glatten Steigungen Bergabfahrende den Bergauffahrenden die Vorfahrt lassen.
- Schweiz und Frankreich
Nach dem Schweizer und französischen Straßenverkehrsrecht muss bei gleichartigen Fahrzeugtypen bergaufwärts fahrenden Wagenlenker der Vorrang eingeräumt werden. Jedoch braucht der abwärts fahrende Pkw nicht zurückstoßen, wenn sich der entgegen kommende Autofahrer näher bei einer Ausweichstelle befindet. Außerdem müssen in diesen beiden Ländern stets leichtere Fahrzeuge schwereren ausweichen. In der Schweiz haben zudem auf den "Berg-Poststraßen" - man erkennt sie an einem Posthornsymbol - Post- und Linienbusse grundsätzlich das Vorrecht.
- Italien
In Italien muss man auf den Pass- und Bergstraßen stets den Linienbussen den Vortritt lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie berg- oder talwärts fahren.
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