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ADAC

Neue Promilleregelung
Jetzt schon ab NullKommafünf zu Fuß
ADAC: Zweifel an der Wirksamkeit strengerer Sanktionen

München (ots)

Wer ab April mit 0,5 oder mehr Promille Alkohol im
Blut in eine Verkehrskontrolle gerät, muss einen Monat lang auf sein
Kfz verzichten und 500 Mark Strafe zahlen. Zusätzlich belastet er
sein Flensburg-Konto mit vier Punkten. Mit dieser neuerlichen
Verschärfung der Promilleregelung will der Gesetzgeber
Alkoholmissbrauch am Steuer entgegenwirken. Der ADAC bezweifelt
allerdings den Erfolg dieser Maßnahme. Die so genannten "fahrenden
Trinker", die mit Promillewerten von 1,6 und darüber den Großteil der
Trunkenheitsfahrten mit Unfallfolgen ausmachen, lassen sich auch
durch höhere Sanktionen nicht von unseren Straßen fern halten. Auf
den jetzt neu geregelten Bereich zwischen 0,5 bis 0,8 Promille
entfallen nur acht Prozent der Alkoholunfälle. Wie Vergleiche mit
anderen Ländern zeigen, ist es keinesfalls so, dass die Zahl der
Alkohol bedingten Unfälle von der gesetzlichen Promillegrenze
abhängt.
Nach Ansicht des ADAC lässt sich das Problem nur dadurch lösen,
dass man die Alkoholkontrollen - zum Beispiel durch den Einsatz
moderner Atemalkohol-Messgeräte - effektiver macht, und so mehr
Alkoholsünder aus dem Verkehr zieht. Heute wird von 600
Alkoholfahrten nur eine Einzige entdeckt. Zusätzlich plädiert der
ADAC für mehr Aufklärungskampagnen, um damit gerade jugendliche
Verkehrsteilnehmer immer wieder über die Sicherheitsrisiken des
Fahrens unter Alkoholeinfluss aufmerksam zu machen.
Alle Auto- und Motorradfahrer sollten übrigens wissen, dass nach
geltendem Recht bereits ab 0,3 Promille bei auffälligem Verhalten
(zum Beispiel Fahren in Schlangenlinien) eine Straftat mit
Fahrerlaubnisentzug vorliegt. Keinesfalls sollte man sich deshalb an
die 0,5-Promille-Grenze heran trinken.
Der ADAC hat jetzt eine Tabelle mit den verschiedenen
Alkoholgrenzwerten zusammengestellt. Sie zeigt, wie vielfältig und
verhängnisvoll - nicht nur für Autofahrer - die Folgen einer
Alkoholfahrt sein können. Der ADAC rät deshalb allen
Verkehrsteilnehmern, nach Alkoholgenuss das Fahrzeug - auch das Rad -
stehen zu lassen.
Dazu bietet der ADAC auf seiner Internetseite für Journalisten
www.presse.adac.de weiteres Hintergrundmaterial an.
Für Rückfragen:
Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2632
Fax: (089) 76 76- 2801 
Maximilian.Maurer@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de
Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder  (089) 76 76- 2049
oder  (089) 76 76- 2625

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