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Kfz-Versicherungen
Genau vergleichen und rechtzeitig kündigen
ADAC: Was beim Versicherungswechsel beachtet werden muss

München (ots)

Autofahrer können auch in diesem Jahr bei einem Wechsel der Kfz- Versicherung kräftig Geld sparen und sich gleichzeitig mehr Leistung sichern. Erstmals im Angebot dabei sind spezielle Tarife für das Wechselkennzeichen. Wer den Anbieter von Kfz-Policen wechseln möchte, sollte laut ADAC folgende Regeln beachten:

- Mehrere Angebote einholen und die Versicherungsleistungen genau 
vergleichen, denn billig ist nicht immer gut. Die meisten Versicherer
haben die bisherige Schadenfreiheitsstaffel von 25 auf 35 Jahre 
erwei-tert. Neue Rückstufungen sind die Folge. Ein Rabattretter fällt
weg. Gegen Mehrbeitrag empfiehlt sich deshalb ein Rabattschutz. 

- Möglich ist der Wechsel der Police in der Regel zum Ende des 
Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar 
bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung 
spätestens bis zum 30. November bei der Versicherungsgesellschaft 
eingehen. 

- Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die 
Teilkasko. Das liegt daran, dass die Prämienhöhe der Vollkasko durch 
den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird, den es in der Teilkasko
nicht gibt. 

- Die Selbstbeteiligung kann bei der Voll- und der 
Teilkasko unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf eine 
Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die Prämienunterschiede 
zwischen den einzelnen Stufen aber so gering, dass sich eine höhere 
Selbstbeteiligung kaum lohnt. 

- Den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn der neue unter Dach und 
Fach ist. Anbieter müssen bei der Haftpflichtversicherung bis auf 
wenige Ausnahmen zwar jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police 
grundsätzlich nicht verweigern, aber bei der Teil- und Vollkasko sind
Versicherer frei und dürfen Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten 
Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den 
Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der augenblickliche 
Anbieter. 

- Wer den 30.November zur Kündigung verpasst, bekommt eine zweite 
Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein 
Schadenfall hierfür die Ursache ist. Dieses außerordentliche 
Kündi-gungsrecht von einem Monat besteht z.B. wenn die Versicherung 
durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird. 

- Generell sollte das Kündigungsschreiben rechtzeitig per 
Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden.

Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Jochen Oesterle
Tel.: +49(0)89/7676-3474
e-Mail: Jochen.Oesterle@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

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