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Orkantief "Xaver": Gefahren für Autofahrer
ADAC Tipps zum Fahren bei Sturm
Wer kommt für Schäden auf?

München (ots)

Autofahrer in Deutschland müssen sich in den kommenden Tagen auf schwierige Verkehrsverhältnisse einstellen. Orkantief "Xaver" hat bis zu zehn Zentimeter Schnee und heftige Sturmböen, die örtlich Stärke 12 (rund 140 Stundenkilometer) erreichen können, im Gepäck. Verbreitet ist mit winterlichen Straßenbedingungen, Verkehrsbehinderungen durch umgestürzte Bäume und herab fallende Äste sowie deutlich längeren Fahrzeiten zu rechnen. Wer nicht unbedingt darauf angewiesen ist, sollte laut ADAC das Auto bei extremen Windstärken lieber stehen lassen. Diese Tipps sollten beachtet werden:

   - Mit angepasster Geschwindigkeit fahren: Nur so hat man das 
     Fahrzeug unter Kontrolle. Wird man von einer Böe erfasst, 
     kontrolliert gegenlenken.
   - Auf Brücken und in Waldschneisen auf Windsäcke oder 
     Hinweisschilder achten. Hier ist die Gefahr besonders groß, von 
     Windböen erfasst zu werden. Aufschluss über die jeweilige 
     Windstärke geben auch Bäume und Sträucher.
   - Bei sehr starkem Wind möglichst nicht mehr in Waldgebiete 
     einfahren: Bäume können umstürzen oder die Fahrbahn bereits 
     blockiert sein.
   - Besondere Vorsicht gilt beim Überholen von Lkw oder Bussen. 
     Während man zunächst im Windschatten des überholten Fahrzeugs 
     fährt, wird man nach dem Überholvorgang voll vom Seitenwind 
     erfasst.
   - Dachlasten wie Fahrräder oder Skiboxen erhöhen aufgrund der 
     größeren Aufprallfläche die Seitenwindempfindlichkeit erheblich.
     Besonders anfällig für Seitenwind sind Wohnmobile und 
     Wohnwagengespanne sowie Busse und Lkw. Diese Fahrzeuge können im
     schlimmsten Fall sogar umkippen.

Schäden am Auto, die durch umstürzende Bäume oder herab fallende Äste entstehen, können über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden. Beulen am geparkten Wagen oder Schäden nach einer Kollision mit einem direkt vor das Auto stürzenden Baum muss der Fahrzeughalter notfalls mit konkreten Angaben vom Wetteramt untermauern. Um einen Sturmschaden nachzuweisen, muss zum Zeitpunkt der Beschädigung mindestens Windstärke 8 geherrscht haben. Lagen ein großer Ast oder ähnliche Gegenstände schon länger auf der Straße, greift die Teilkasko nicht. In so einem Fall zahlt nur die Vollkaskoversicherung.

Bei Wasserschäden gelten ähnliche Bedingungen: Bei plötzlich auftretenden Überschwemmungen oder wenn das Auto in einer mit Wasser vollgelaufenen Tiefgarage beschädigt wird, haftet und zahlt die Teilkasko. Wer aber durch eine offensichtlich überschwemmte Straße fährt und damit einen Schaden am Fahrzeug billigend in Kauf nimmt, muss damit rechnen, dass ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. und die Versicherung nicht greift. Grundsätzlich gilt die Faustregel: "Kommt das Wasser zum Auto", zahlt die Kaskoversicherung, "kommt das Auto zum Wasser", muss der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen.

Über den ADAC:

Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt. Als führender Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen. Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.

Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de. Folgen Sie uns auch unter twitter.com/adacpresse.

Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Dr. Bettina Hierath
Tel.: +49 (0)89 7676 2466
E-Mail: bettina.hierath@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

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