Saisonkennzeichen gelten ab April
ADAC: Auf keinen Fall ohne Versicherungsschutz fahren
München (ots)
Viele Cabrio-, Wohnmobil- und Motorradfahrer dürfen kommende Woche wieder starten. Die meisten Saisonkennzeichen gelten ab dem 1. April 2014. Die Gültigkeit dieses Kennzeichens ist auf einen bestimmten Zeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate) begrenzt, der genau eingehalten werden muss. Die Zahl oberhalb des Strichs zeigt den Monat des Beginns und die unterhalb des Strichs den Monat, an dem der Zulassungszeitraum endet. Wer also jetzt zu früh startet - und sei es beispielsweise nur zu einer Probefahrt - dem drohen sechs Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe aufgrund des fehlenden Haftpflichtversicherungsschutzes. Kommt es bei einer Fahrt mit nicht gültigem Kennzeichen zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, wird die Versicherung Regress in voller Schadenhöhe nehmen. Der Fahrzeugbesitzer haftet mit seinem gesamten Vermögen. Zudem kann es auch zu strafrechtliche Konsequenzen kommen.
Auch das Parken mit noch nicht gültigen Kennzeichen kann teuer werden. Vor oder nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Wer hier dennoch parkt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt rechnen.
Autofahrer sollten spätestens ab dem 1. April wieder vermehrt mit Motorradfahrern auf den Straßen rechnen. Vorsicht ist geboten, denn aufgrund ihrer schmalen Silhouette und dem speziellen Beschleunigungsverhalten können die Zweiradfahrer schnell übersehen werden.
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