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Im Winter nur noch mit Schneeketten nach Ungarn
ADAC: Auch bei Fahrten ins Gebirge Winterausrüstung Pflicht

München (ots)

Autofahrern nach Ungarn kann in der kalten
Jahreszeit die Einreise  verweigert werden, wenn sie keine
Schneeketten im Fahrzeug mitführen. Eine entsprechende
Verkehrsbestimmung wurde bereits im Mai dieses Jahres erlassen.
Danach müssen Autofahrer während der Wintersaison Schneeketten stets
griffbereit haben, um auch bei starkem Schneefall die Fahrt
fortsetzen zu können. Mit angelegten Schneeketten darf auf Ungarns
Straßen - wie in den meisten Alpenländern auch -  nicht schneller
als mit 50 km/h gefahren werden.
Vorgeschrieben sein können Schneeketten beziehungsweise
Winterreifen aber auch bei Fahrten in die Alpen oder in sonstige
Wintersportgebiete. Dies gilt insbesondere für Ketten. Eine
Schneekettenpflicht (auch für Allradfahrzeuge) wird in allen
Wintersportländern durch ein rundes blaues Schild mit
Schneekettensymbol angezeigt. Im einzelnen sind folgende Bestimmungen
zu beachten:
Österreich: Keine generelle Winterreifenpflicht. Winterpneus (mit
mindestens vier Millimeter Profil) können aber auf stark verschneiten
Bergstraßen vorgeschrieben sein. Ein Durchfahrverbotsschild mit dem
Zusatz "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung" sagt, dass
entweder Schneeketten oder Winterreifen erforderlich sind.
Schweiz: Es besteht keine Winterreifenpflicht, bei entsprechenden
Straßen- und Witterungsverhältnissen werden Winterreifen jedoch
empfohlen. Bei einem Unfall mit Sommerreifen kann der Schädiger
mithaften.
Italien: Je nach Wetter können Winterreifen für vereinzelte
Streckenabschnitte vorübergehend angeordnet werden.
Frankreich: Auf Bergstraßen sind Winterreifen Vorschrift, wenn
entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder es vorschreiben.
Tschechien:  Eine allgemeine Winterreifenpflicht besteht nicht.
Skandinavische Länder: In Finnland besteht auf allen Straßen
Winterreifenpflicht. Die Winterpneus müssen hier eine
Mindestprofiltiefe von drei Millimeter haben und als wintertaugliche
Reifen ausgewiesen sein. Auch Ganzjahresreifen (M + S) genügen den
Anforde-rungen. In Norwegen und Schweden ist Winterbereifung für
ausländi-sche Fahrzeuge nicht zwingend vorgeschrieben.
In Deutschland ist man nicht verpflichtet mit Winterreifen zu
fahren. Wer mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, für den kann es
allerdings versicherungsrechtliche Probleme geben. Schneeketten
müssen auch in Deutschland dort angelegt werden, wo ein
entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen 268 der StVO) darauf
hinweist.
Für Rückfragen:
Reiner Walsch
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2629
Fax: (089) 76 76- 4800 
Presse@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de
Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625

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