Sicherheit auch bei Blitzeinschlag
ADAC: Vorsicht nur bei Wohnwagen aus reinem Kunststoff
München (ots)
Bei Sommergewittern, die für heute angekündigt sind, können Blitze aus heiterem Himmel einschlagen, lange bevor das Unwetter da ist. Die gute Nachricht: Autofahrer sind auch dann geschützt, wenn ein Blitz direkt ins Auto einschlägt. Das Fahrzeug wirkt wie ein Faradayscher Käfig und die Entladung, die bis zu einigen hundert Millionen Volt erreichen kann, fließt über die Gitterstruktur des Blechgehäuses in den Boden.
Auch bei Cabrios funktioniert das "Prinzip Faraday" - vorausgesetzt das Fahrzeug ist geschlossen. In nahezu jeder Verdeck-Konstruktion gibt es Metallstangen, die einen Einschlag zum Boden ableiten. Auch Windschutzscheibenrahmen, Überrollbügel und Verdeck-Mechanik wirken mit.
Vorsicht ist allerdings bei Wohnwagen und Wohnmobilen geboten, die aus reinem Kunststoff bestehen, wie etwa Wohnmobile in GFK-Bauweise: Sie bieten keinen Schutz. Eine Aluminium-Außenhaut oder eine Kunststoff-Beplankung auf einem Metall-Gerippe wirken bei Wohnmobilen jedoch ebenfalls wie ein "Faradayscher Käfig".
Bahnt sich ein Gewitter an, sollten Camper offene Fenster, Türen und Klappdächer schließen und die Bettnische meiden. Geschirr spülen oder duschen ist tabu. Das 230-V-Kabel, außen am Wagen angebracht, sollte wegen der Überspannungsgefahr abgezogen werden. Camper sollten zudem keine metallischen Teile der Einrichtung anfassen und mit dem Kopf nicht in den Bereich des Dachs kommen. Einen sicheren Aufenthaltsort bietet in jedem Fall die Fahrerkabine.
Trotz der Sicherheit sollten Autofahrer bei einem Gewitter keinen erhöhten Parkplatz aufsuchen, die Fenster sowie das Schiebedach schließen und alle Antennen (soweit möglich) einziehen. Im Innenraum sollten Metallteile, die mit der Karosserie in Verbindung stehen, nicht berührt werden.
Sollte ein Blitz einschlagen, könnte das Auto leicht beschädigt werden. Bei Versuchen in Hochspannungs-Labors wurden Brandspuren am Lack sowie quer über die Reifenflanken feststellt. Schäden aus der direkten Einwirkung des Blitzschlags auf das Fahrzeug sind meist versichert, wenn eine Teilkaskoversicherung besteht.
Für Zweiradfahrer und Fußgänger gilt: Exponierte Stellen und die Nähe zu hohen Objekten (Bäume, Masten) meiden. Sofern möglich, sollte man unter Brücken Schutz suchen und vom Motorrad Abstand zu halten. Auf einem freien Feld sollte eine "Kauerstellung" (Füße zusammen) eingenommen werden.
Dass durch einen Blitzschlag die Airbags auslösen, mobile Navis an der Windschutzscheibe Schaden nehmen oder Reifen platzen, ist dem ADAC nicht bekannt. Auch zu einer besonderen Gefährdung für E-Autos sowie Fahrzeuge aus Carbon oder Kunststoff liegen derzeit keine Fakten vor.
Manchmal hagelt es auch beim Gewitter. Sollte ein Auto dadurch beschädigt werden, sind die Kosten in der Regel durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckt.
In diesem Fall sollte zunächst die Versicherung über den Schaden informiert werden, die einen Gutachter schickt. Anders als bei einem Unfall mit Fremdverschulden darf der Versicherte in der Kaskoversicherung keinen eigenen Sachverständigen einschalten.
Vor der Reparatur sollte der Versicherte auch prüfen, ob eine Werkstattbindung vereinbart worden ist, weil er dann zu einer vorgegebenen Kfz-Werkstätte gehen muss. Gibt es Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des entstandenen Schadens oder die Art der Reparatur, wird dies ein Sachverständigenverfahren klären.
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