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Urteil
Selbstjustiz auch für Hunde tabu

München (ots)

Fühlen sich Fußgänger durch Falschparker auf dem
Bürgersteig behindert, dürfen sie ihrem Ärger keinesfalls freien Lauf
lassen und zur Selbstjustiz schreiten. Das gilt auch für Hunde. Eine
Hundehalterin, deren Vierbeiner das Recht in die eigene Pfote
genommen hatte, bekam jetzt dafür vom Gericht die Quittung.
In dem vom ADAC gemeldeten Fall vor dem Amtsgericht Königs
Wusterhausen (Urteil vom 9.4.2001, Az: 20 C 55/01,
ADAJUR-Dok.Nr.47736) verursachte ein, am Auto hochspringender Hund,
Lackkratzer an einem falsch geparkten PKW. Die Halterin des
beschädigten Fahrzeugs forderte von der Hundebesitzerin
Schadenersatz, der ihr auch zugesprochen wurde. Die Einwände der
Beklagten, die angab die Vierbeiner im Inneren des Autos hätten ihren
eigenen Hund durch Bellen provoziert, ließ das Gericht nicht gelten.
Auch die Tatsache, dass das Auto verbotswidrig geparkt war, half der
Beklagten nicht weiter. In seiner Urteilsbegründung wies der Richter
nämlich ausdrücklich darauf hin, dass das Verhalten des Hundes selbst
dann nicht gerechtfertigt gewesen wäre, wenn er sich durch den
Parkverstoß in seinem Rechtsgefühl verletzt gesehen hätte,.
Stattdessen, so das Gericht, hätte der Vierbeiner so lange bellen
müssen, bis eine Politesse auf den Falschparker aufmerksam geworden
wäre und ihm so zu seinem Recht verholfen hätte. Keinesfalls hätte er
das Recht in die eigenen Pfoten nehmen dürfen.

Pressekontakt:

Nicole Hesse
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2899
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