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Versicherungswechsel ohne Ärger
Bis 30. November Leistungen vergleichen - ADAC-AutoVersicherung bietet neuen Unfallmeldedienst

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Bei schweren Unfällen zählt im Kampf um Leben und Tod jede Sekunde ? deshalb müssen nach einem Beschluss der EU-Kommission ab 31. März 2018 alle neuen Pkw-Modelle mit dem Notrufsystem eCall ausgerüstet sein. Damit Autofahrer schon jetzt schnellstmögliche Hilfe in Notsituationen bekommen, bietet die ADAC- AutoVersicherung ab sofort den neuen Unfallmeldedienst (UMD). Dieses Notrufsystem ist auch für Gebrauchtwagen geeignet und kann über einen kleinen Unfallmeldestecker im Zigarettenanzünder (12-Volt-Steckdose) sowie eine dazugehörige Smartphone-App aktiviert werden (Android/iOS) Weitere Informationen unter https://www.presseportal.de/nr/7849

München (ots)

Was muss eine gute Autoversicherung bieten? Diese Frage stellen sich Autofahrer im laufenden Wechselgeschäft. Generell gilt: Billig(er) ist nicht immer gut, deshalb Leistungen vergleichen, denn die Unterschiede sind hier groß. Der Wechsel der Kfz-Police ist in der Regel zum Ende des Kalenderjahres möglich, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30. November 2016 bei der Versicherung eingehen. Die ADAC Autoversicherung AG gibt Tipps, worauf es bei der Suche nach einem passenden Tarif ankommt.

- Deckungssumme: Diese sollte bei 100 Millionen Euro liegen.

- Freie Werkstattwahl: Damit können Autofahrer frei entscheiden, wo 
ihr Fahrzeug repariert wird. Bei Werkstattbindung muss in einer 
Werkstatt repariert werden, mit der die Versicherung 
zusammenarbeitet. Sonst besteht die Gefahr, dass der Schaden nicht 
oder nur teilweise übernommen wird. Vorsicht auch bei Leasing-Autos: 
Oft ist im Vertrag geregelt, was im Schadenfall zu tun ist

- Rabattschutz: Dieser schützt in der Regel bei einem Schaden pro 
Kalenderjahr vor einer Rückstufung. Bei sehr günstigen Tarifen fallen
Rückstufungen oft deutlich schlechter aus als marktüblich.

- Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte 
bei Totalschaden bis zu 24 Monate und bei Diebstahl mindestens sechs 
Monate umfassen.

- Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit - das heißt volle 
Leistungsübernahme, auch wenn der Fahrer, z.B. durch Kinder 
abgelenkt, einen Unfall verursacht. Ausgenommen sind hierbei meist 
grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto 
stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.

- Schäden, die mit einem Mietwagen im Ausland entstehen, sollten 
mitversichert sein.

- Voll- oder Teilkasko: Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der 
Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist 
abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es diesen 
Rabatt nicht.

- Sonder-Rabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht auf den 
neuen Versicherer über. Also vorher prüfen, ob solche vorliegen.

- Kosten: Wer jährlich zahlt, kann gegenüber vierteljährlicher oder 
halbjährlicher Zahlung Geld sparen. Rabatte sind auch bei mehreren 
Fahrzeugen unter einem Familiendach möglich. 

- Unfallmeldedienst: Damit Autofahrer in Not schnellstmögliche Hilfe 
bekommen, bietet unter anderem die ADAC-AutoVersicherung den neuen 
Unfallmeldedienst (UMD) im Tarif KomfortVario an.

- Keine voreiligen Kündigungen: Den alten Vertrag erst kündigen, wenn
der neue abgeschlossen ist. Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen 
Versicherer Verträge ablehnen. Deshalb vor einem Wechsel prüfen, ob 
der neue Versicherer den Vertrag im gewünschten Umfang akzeptiert. 

Diese Presseinformation finden Sie online mit Grafik unter 
http://presse.adac.de. Folgen Sie uns auch unter 
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Pressekontakt:

Jochen Oesterle
ADAC SE Öffentlichkeitsarbeit/Presse
Tel.: (089) 7676-3474
jochen.oesterle@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

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