Privates Leasing
Ankauf von Leasingfahrzeugen kann teurer werden
München (ots)
Will ein Autofahrer ein geleastes Fahrzeug nach Ablauf des Vertrages kaufen, kann es Probleme geben, auch wenn vorher bereits schriftlich ein fester Kaufpreis vereinbart wurde. Der Zwischenhändler, der das Fahrzeug vom Leasinggeber übernimmt, darf nämlich unter Umständen den Preis dafür nachträglich anheben. Auslöser für diese auf den ersten Blick wenig verbraucherfreundliche Regelung ist nach Angaben des ADAC die seit Jahresbeginn geltende Schuldrechtsreform.
Betroffen sind vor allem Kaufvereinbarungen aus den Jahren 1999 und 2000. Zu diesem Zeitpunkt konnten sich die Vertragspartner noch nicht auf die kommende Schuldrechtsreform und die Sachmängelhaftung des Händlers gegenüber Privatkunden einstellen. Um das damit verbundene strengere Haftungsrisiko aufzufangen, schließen viele Händler heute eine Reparaturkostenversicherung für bis zu 250 Euro ab. Gleichzeitig verlangen die Versicherungen zur Risikominderung oft den Nachweis einer Inspektion, was den Kaufpreis weiter erhöht. Dazu Leasing-Expertin Barbara Müller-Sarnowski vom ADAC: "Es handelt sich hier um eine typische "Störung der Geschäftsgrundlage", die eine Vertragsanpassung an die geänderten Umstände ermöglicht. Eine gewisse nachträgliche Kaufpreisanhebung muss der Leasingnehmer hinnehmen, wenn er das Fahrzeug haben möchte." Betroffene Verbraucher können sich allerdings damit trösten, dass sie für die zusätzliche Kosten ein durchgechecktes Fahrzeug bekommen und gegen etwaige unvorhersehbare Mängel bei weitem besser geschützt sind als früher.
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