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Wo das D-Schild Pflicht ist
In EU-Staaten genügt das Euro-Nummernschild

München (ots)

Deutsche Autourlauber, die ein Reiseziel außerhalb
der Europäischen Union ansteuern, benötigen für ihr Fahrzeug
grundsätzlich weiterhin das große ovale D-Schild. Diese Vorschrift
gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug schon das neue
Euro-Nummernschild mit integriertem Nationalitätszeichen hat oder
noch ein altes Kennzeichen führt. Einzige Ausnahme ist die Schweiz.
Dort genügt das kleine D im Euro-Nummernschild.
Aber auch in den EU-Staaten ist das D-Schild noch Pflicht, wenn
das Auto oder das Motorrad noch das alte polizeiliche Kennzeichen
haben. Urlauber, die mit dem alten Nummernschild und ohne
Nationalitätszeichen erwischt werden, müssen mit teils empfindlichen
Geldbußen rechnen. So ist beispielsweise in Italien ein
Verwarnungsgeld von 60 Euro zu bezahlen, in Österreich kostet das
Fahren ohne Nationalitätszeichen bis zu 35 Euro. In Tschechien werden
Autofahrer ohne D-Schild mit 15 Euro zur Kasse gebeten.
Von der Vorschrift befreit sind lediglich diejenigen
Autoreisenden, deren Kfz bereits ein EU-Nummernschild trägt und die
in eines der 15 EU-Mitgliedsländer fahren. Das Eurokennzeichen mit
dem integrierten blauen Nationalitätszeichen ersetzt EU-weit das alte
Länderkennzeichen.
Übrigens: Für das ovale D-Schild ist eine Breite von 17,5 und eine
Höhe von 11,5 Zentimeter vorgeschrieben. Die im Handel erhältlichen
Mini-D-Schilder sind ebenso wenig erlaubt wie Schilder mit Landes-
oder Stadtwappen.
Für Rückfragen:
Andreas Hoelzel
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76 - 5387
Fax:  (089) 76 76 - 5140 
Andreas.Hoelzel@zentrale.adac.de
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Tel.: (089) 76 76 - 2078
oder  (089) 76 76 - 2049
oder  (089) 76 76 - 2625
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