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Heimreise aus Nicht-EU-Ländern
Einfuhr von Reisemitbringseln bleibt beschränkt
ADAC: keine lebenden Souvenirs aus exotischen Ländern

München (ots)

Reisende, die vom Urlaub in einem Nicht-EU-Land
heimkehren, müssen nach wie vor verschiedene Reisemitbringsel beim
Zoll anmelden. Zollfrei bleiben laut ADAC nur im Urlaubsland
eingekaufte Waren, die den Wert von 175 Euro nicht überschreiten. Für
Reisemitbringsel aus Polen oder Tschechien liegt der Freibetrag
derzeit bei nur 125 Euro. Die erlaubte Freimenge aus Nicht-EU-Ländern
beträgt beispielsweise bei Zigaretten 200 Stück, bei Schnaps ein
Liter und bei Kaffee 500 Gramm.
Wer abgabepflichtige Waren nicht beim Zoll anmeldet, verstößt
nicht nur gegen die Zollgesetze, er muss auch tief in die Tasche
greifen. Die Einfuhrabgabe beträgt pro zuviel mitgeführter Zigarette
11 Cent, 6,80 Euro pro Liter Schnaps und 3,99 Euro pro Pfund Kaffee.
Dar-über hinaus haben Zollsünder mit einer zusätzlichen Strafe in
Höhe der gesamten Zollkosten zu rechnen.
Mit hohen Bußgeldern oder gar Strafen müssen nicht zuletzt
Reisen-de rechnen, die Erzeugnisse aus geschützten Tieren und
Pflanzen oder gar lebende Urlaubssouvenirs aus exotischen Ländern mit
nach Hause nehmen. Gegen die Artenschutzbestimmungen verstoßen
Urlauber nicht nur, wenn sie Papageien, Reptilien, Fische, Käfer oder
Schmetterlinge mit sich führen, sondern schon dann, wenn
beispiels-weise Elfenbeinschnitzereien, Kroko-Handtaschen oder
Korallen-bruchstücke in ihrem Reisegepäck gefunden werden.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:

Reiner Walsch
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2629
Fax: (089) 76 76- 4800
Reiner.walsch@zentrale.adac.de
Presse@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de

Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
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