Seitenstreifen auf Autobahnen
Ein zeitweiser Weg aus dem Stau /
ADAC weist Autofahrern den richtigen Weg
München (ots)
Bereits seit dem 1. Januar 2002 können stark befahrene Autobahnabschnitte durch die zeitweise Freigabe der Seitenstreifen entlastet werden. Die Standstreifen müssen dafür ausgerüstet sein und für alle Fahrspuren sinkt dann die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h. Autofahrer, die einen freigegebenen Standstreifen befahren, riskieren dann nicht mehr, wie früher, 50 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg.
In einem bebilderten Faltblatt zeigt der ADAC, wie man eine Freigabe erkennt und die zusätzliche Fahrspur richtig benutzt.
Sinnvoll ist die temporäre Freigabe von Standstreifen nach Ansicht des ADAC nur, wenn der Verkehr über Ausfahrten oder Knotenpunkte abfließen kann. Um Seitenstreifen freigeben zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Vor und während der Freigabe müssen die Seitenstreifen entsprechend überwacht werden, um sicherzustellen, dass sie nicht durch Hindernisse oder Unfälle blockiert sind. Neben einer ausreichenden Tragfähigkeit für den Schwerlastverkehr und der Einrichtung von Nothaltebuchten muss eine entsprechende Beschilderung vorhanden sein. Diese zeigt an, ob die Standspur als Fahrspur freigegeben ist, geräumt werden muss oder gesperrt ist. Die Anordnung dieser speziellen Zeichen kann durch elektronische Verkehrszeichen, grüne Pfeile, gelb blinkende Diagonalpfeile oder rote gekreuzte Balken unterstützt werden.
Auf Autobahnen ohne Standstreifen ist das Unfallrisiko gegenüber Autobahnen mit Standstreifen um bis zu 30 Prozent höher. Diese freizugeben ist nur dann sinnvoll, wenn der Verkehrsfluss dadurch spürbar verbessert wird und somit Auffahrunfälle vermieden werden können, so der ADAC.
Zwei Bilder zum Thema finden Sie bei www.presse.adac.de.
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