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ADAC

Unsachgemäße Montage der Winterreifen
Wer haftet bei einem Unfall

München (ots)

Nach dem ersten Wintereinbruch können sich viele
Werkstätten und Tankstellen kaum mehr vor Autofahrern retten, die die
Reifen gewechselt haben wollen. Dieser große Ansturm kann zur Folge
haben, dass die Räder mit den Winterreifen nicht immer mit der
entsprechenden Sorgfalt aufgezogen werden. Der ADAC hat zwei
Rechtsentscheidungen ausgesucht, die aufzeigen, wer haftet, wenn sich
ein Rad wegen nicht fest sitzender Schrauben löst und es zu einem
Unfall kommt.
Im ersten Fall, der vom Landgericht Stuttgart  (Az: 25 O 652/97,
NJW-RR 1998, 960, ADAJUR-Dok-Nr.32155) entschieden wurde, erhielt der
Autofahrer den Unfallschaden voll ersetzt. Die Werkstatt hatte es
unterlassen, den Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass schon nach
kurzer Fahrzeit die Befestigungsschrauben nachzuziehen sind. Die
Stuttgarter Richter gaben dem Werkstattunternehmer auch deshalb die
alleinige Schuld, weil bei der Montage auf die Alufelgen des
Kundenfahrzeugs die Schmutz- und Rostpartikel nicht sorgfältig genug
entfernt wurden. Eine gründliche Reinigung ist vor dem Aufziehen der
Reifen auf Alufelgen stets erforderlich.
Etwas anders lag der Fall in einer Entscheidung des Amtsgerichts
Trier vom 31.7.1998 (Az: 7 C 278/98, NJW-RR 1999, 250). Auch hier
versäumte es die Werkstatt dem Kunden zu sagen, dass er nach einer
bestimmten Kilometerzahl nachschauen müsse, ob die Räder fest sitzen.
Den Werkstattbetreiber trifft an dem später wegen eines gelösten
Rades entstandenen Unfalls allerdings nicht die alleinige Schuld.
Auch wenn die Nachschaupflicht des Autobesitzers bei weitem nicht so
groß ist wie das Versäumnis der Werkstatt, muss dem Kunden eine
Mitschuld angelastet werden. Der Fahrer des Pkw hatte nach etwa 50
gefahrenen Kilometern eine leichte Unwucht wahrgenommen, daraus aber
nicht auf lockere Radmuttern geschlossen. Nach Ansicht des
Amtsrichters sollte auch allgemein bekannt sein, dass nach der
Reifenmontage und einigen zurückgelegten Kilometern die Radschrauben
zu kontrollieren sind. Aus diesen Gründen wurde auf eine
Mithaftungsquote von 30 Prozent entschieden.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:

Reiner Walsch
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2629
Fax: (089) 76 76- 4800
Reiner.walsch@adac.de
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Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
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