Winterstraßen im Alpenraum
Nicht auf gestreute Fahrbahnen hoffen
München (ots)
Autofahrer können in den Alpen über Nacht auf verschneite oder vereiste Fahrbahnen treffen. Vorsicht ist dann vor allem abseits der Hauptverkehrsrouten geboten. Denn selbst wenn die Rutschgefahr groß ist, werden nicht alle Verkehrswege gestreut. Damit man sich rechtzeitig auf winterliche Verkehrswege einstellen kann, hat der ADAC die Streubestimmungen in den klassischen Wintersportländern zusammengefasst:
Deutschland: In geschlossenen Ortschaften beschränkt sich die Streupflicht auf verkehrswichtige und gefährliche Stellen. Dazu zählen beispielsweise Gefällstrecken, scharfe Kurven, auffallende Verengungen, Straßenkreuzungen sowie Fußgängerüberwege. Außerorts muss bei Glätte nur dort gestreut werden, wo Anlage und Zustand der Straße die Glatteisbildung begünstigen und dies trotz erhöhter Vorsicht nicht oder nicht rechtzeitig erkannt werden kann.
Österreich: Die Streupflicht hängt von der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße ab. Auf Nebenstrecken wird aus Umweltschutzgründen nur selten gestreut.
Schweiz: Bei den Eidgenossen gelten für die Streupflicht ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland.
Frankreich: Es besteht zwar für alle Straßen eine allgemeine Streupflicht. Die Praxis zeigt jedoch, dass man nicht überall gestreute Fahrwege vorfindet.
Italien: Autofahrer müssen sich überall darauf einstellen, dass die Straßen nur unzureichend oder gar nicht gestreut sind. Deshalb sollte das Tempo und die Fahrweise stets den winterlichen Verhältnissen angepasst sein.
Grundsätzlich rät der ADAC Autofahrern, bei Fahrten in den Alpen Schneeketten mit zu führen. Schneeketten können auf Passstraßen und Steigungsstrecken nicht nur notwendig, sondern im Einzelfall auch zwingend vorgeschrieben sein. Kettenpflicht besteht überall dort, wo man auf ein rundes blaues Verkehrsschild mit weißem Schneekettenemblem trifft.
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