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Was ist im Stau verboten und erlaubt
ADAC Tipps zu richtigem Verhalten bei längerem Stillstand auf der Autobahn

München (ots)

An den kommenden Wochenenden ist der Höhepunkt der diesjährigen Reisezeit zu erwarten. Vielen Autofahrerinnen und Autofahrern wird auf ihrer Fahrt in den Urlaub immer wieder viel Geduld abverlangt, denn Staus gehören jetzt zum Alltag auf den deutschen Autobahnen. Gerade bei sommerlichen Temperaturen und auf langen Fahrten macht das Sitzen im Auto irgendwann allen Insassen zu schaffen. Der ADAC klärt auf, was erlaubt ist und was verboten, um die Zeit im Stau erträglich zu machen.

  • Zu den wichtigsten Regeln zählt die Bildung der Rettungsgasse: Bei stockendem Verkehr und bei Stau müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden, um den Einsatzfahrzeugen ein schnelles Durchkommen zu ermöglichen. Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Die Bußgelder für Autofahrer, die sich nicht an die Vorschriften halten, wurden auf 200 bis 320 Euro erhöht.
  • Rechts überholen ist auf der Autobahn dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit maximal 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Rollt links der Verkehr, darf man rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h überholen. Die Fahrzeuge auf der rechten Spur dürfen dann also höchstens 80 km/h schnell fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.
  • Egal, ob man dringend auf die Toilette muss oder es bei großer Hitze im Wagen kaum noch aushält: Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Aussteigen auf der Autobahn, es sei denn, eine Unfallstelle muss gesichert werden. Allerdings drückt die Polizei bei längeren Störungen meist ein Auge zu und ist nachsichtig. Doch auch dann gilt, dass weitere Spaziergänge tabu sind und man stets in der Nähe des Fahrzeugs bleiben muss.
  • Rückwärtsfahren oder wenden ist auf der Autobahn immer verboten, es sei denn, die Polizei fordert die Autofahrer bei längeren Vollsperrungen dazu auf, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten. Bei eigenständigen Aktionen drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
  • Der Seitenstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert. Wer ihn bei Stau benutzt, um den nächsten Rastplatz oder die nächste Autobahnausfahrt schneller zu erreichen, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Ausnahme: Wenn Verkehrszeichen die Nutzung des Standstreifens erlauben. Dann muss dieser wie ein rechter Fahrstreifen zu gebrauchen.
  • Ist ein Fahrstreifen wegen eines Unfalls oder einer Baustelle blockiert, müssen sich die Fahrer unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einordnen. Bei richtiger Anwendung kann so der Verkehr am Laufen gehalten werden.

Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de

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