ZDK Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.
20 Jahre Abgasuntersuchung zum Nutzen der Umwelt
Bonn (ots)
Im Dezember 1993 löste die Abgasuntersuchung (AU) die seit 1985 geltende Abgassonderuntersuchung (ASU) ab. Seitdem ist die AU kontinuierlich an die Weiterentwicklung der Kraftfahrzeuge sowie die verschärften Abgasvorschriften aus der europäischen Gesetzgebung angepasst worden. Jährlich werden in Deutschland zirka 24 Millionen Abgasuntersuchungen durchgeführt. Neben den Prüfstellen der Überwachungsorganisationen beziehungsweise der Technischen Prüfstellen (TP) gehören auch zirka 36 000 anerkannte AU-Werkstätten dazu. In diesen Betrieben finden über zwei Drittel aller Abgasuntersuchungen statt.
Laut dem Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) leistet die AU seit vielen Jahren einen entscheidenden Beitrag zur Schonung der Umwelt und Gesundheit. Das zeige die jährliche AU-Mängelstatistik, da ein nicht unerheblicher Anteil der geprüften Kraftfahrzeuge emissionsrelevante Auffälligkeiten aufweise. So wurden im Jahr 2012 an mehr als 770 000 Kraftfahrzeugen im Durchschnitt 1,42 abgasrelevante Mängel pro beanstandetes Kraftfahrzeug festgestellt. Die durchschnittliche Mängelquote lag bei 6,5 Prozent. Die Spannbreite dieser Quote bewegte sich zwischen 3,3 Prozent (bei Krafträdern mit geregeltem Katalysator) und 15 Prozent (bei Kraftfahrzeugen mit Ottomotor ohne Kat oder mit ungeregeltem Katalysator).
Von den statistisch erfassten Mängelfahrzeugen konnten mehr als 560 000 Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder mit einer Reparatur wieder instand gesetzt werden, um das zulässige Emissionsniveau zu erreichen. Die AU trägt laut ZDK somit entscheidend dazu bei, Auffälligkeiten im Abgasverhalten einfach und schnell aufzudecken, um die daraus resultierende Umweltbelastung umgehend durch eine entsprechende Reparatur zu beseitigen. Die regelmäßige AU sorge außerdem dafür, dass das dauerhafte Einhalten der Abgasemissionsvorschriften über die gesamte Nutzungsdauer des Kraftfahrzeuges gewährleistet wird.
Letztmalig wurde im Jahr 2008 für Benziner und Diesel mit On-Board-Diagnose-System (Erstzulassung ab dem 1. Januar 2006) das zweistufige Prüfverfahren mit einer Abgasprüfung und einer Funktionsprüfung des OBD-Systems verbindlich vorgeschrieben.
Der ZDK setzt sich zurzeit in Brüssel für den Erhalt der Abgasuntersuchung ein. Zum jetzigen Zeitpunkt sprechen sich Europäische Kommission und Europäisches Parlament bezüglich der Abgasuntersuchung für eine Abgasmessung aus, der Rat der Europäischen Union dagegen für eine Abgasmessung oder ersatzweise für das Auslesen des OBD-Systems. Zusätzlich zu der Endrohrmessung als AU-Standardmethode schlägt das Parlament eine NOx-Messung (Stickoxide) für alle Otto- und Dieselfahrzeuge sowie eine Partikelmessung für Dieselfahrzeuge unter Verwendung etablierter Prüfmethoden vor. Ein Rollenprüfstand für die Durchführung der Abgasuntersuchung werde auf keinen Fall benötigt. Sollte eine NOx- beziehungsweise Partikelmessung verbindlich vorgeschrieben werden, setze sich der Verband für eine entsprechend sinnvolle, werkstattorientierte und bezahlbare Prüfung ein. Jedoch könne erst nach Abschluss der Beratungen in Brüssel eine genaue und verbindliche Aussage zum Fortbestand und zum Umfang der AU auch vor dem Hintergrund einer zusätzlichen NOx- und Partikelmessung getroffen werden.
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