WDR 5: Entwurf zu Swift-Abkommen datenschutzrechtlich bedenklich
Köln (ots)
Das geplante Abkommen der EU mit den USA über den Austausch von Zahlungsverkehrsdaten weist nach WDR-Kenntnissen datenschutzrechtlich offensichtlich schwerwiegende Mängel auf. Dies geht aus dem zurzeit verhandelten Vertragsentwurf hervor, der dem Brüsseler WDR/NDR-Hörfunkstudio vorliegt. Demnach sollen die Europäische Union und das US-Finanzministerium entscheiden dürfen, welche Banken-Dienstleister ihre Daten an die USA übermitteln müssen. Das hieße, dass nicht nur Datensätze des internationalen Dienstleisters SWIFT für die Behörden zugänglich wären, sondern auch Daten über nationale Zahlungen grundsätzlich einsehbar wären. Darunter fielen beispielsweise Angaben zu Gehalts- und Mietüberweisungen. In einer Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten Peter Schaar heißt es: Für völlig unvertretbar hielte er es, zukünftig auch rein nationale Zahlungsvorgänge einzubeziehen. Daten, die ausschließlich innerstaatliche Datentransfers betreffen, sollten deshalb ausdrücklich von der Übermittlung ausgeschlossen werden.
Der FDP-Europaabgeordnete Alexander Alvaro kritisiert, dass es noch keine Regel für Löschungsfristen gebe. Es sei also unklar, wann Daten gelöscht werden sollen, die abgerufen wurden. Außerdem habe er noch Bedenken, dass Informationen an Drittstaaten weitergegeben werden könnten, die europäische Datenschutzstandards nicht erfüllen. Kritik kommt auch vom Grünen Europaabgeordneten Jan Albrecht. Er fordert eine klare Definition von Terrorismus im Abkommen zwischen der Europäischen union und der USA. Dadurch müsse sicher gestellt werden, dass wirklich nur Daten ausgetauscht werden, wenn sie im Zusammenhang mit Terrorismus stehen. Am liebsten wäre Albrecht jedoch, wenn ein Richter entschiede, wann Informationen weiter gegeben werden dürfen und wann nicht. Jan Albrecht fordert, dass die Verhandlungen auf Eis gelegt werden. Er will einen Vertrag, der unter Mitwirkung des Parlaments zustande kommt und nicht hinter verschlossenen Türen. Ab Januar wäre das möglich, wenn der Vertrag von Lissabon gilt.
Einen ausführlichen Bericht zu diesem Thema sendet WDR 5 morgen früh im "Morgenecho" gegen 8.20 Uhr.
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