Das Erste, Donnerstag, 15. März 2001, 21.00 Uhr
Monitor
Köln (ots)
MONITOR: 1,8 Milliarden öffentliche Zuschüsse für WM-Stadien Dieter Dörr fordert eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags im Hinblick auf die Fernsehberichterstattung über die WM 2006
Die WM-Stadien in Deutschland werden insgesamt mit mindestens 1,8 Milliarden Mark öffentlich bezuschusst. Dies meldet das ARD-Magazin MONITOR heute Abend, 21:00 Uhr im Ersten. Diese Gesamtsumme wurde auf Basis einer MONITOR-Umfrage unter allen Bewerberstädten für die Austragung der Fußball-WM 2006 in Deutschland ermittelt. Dabei handelt es sich zum größten Teil um direkte Zuschüsse der Kommunen für Neu- und Umbauten der Stadien. Aber auch die Länder und der Bund beteiligen sich direkt an den Kosten vieler WM-Stadien. Spitzenreiter ist das Olympiastadion in Berlin, das für den Umbau mit 483 Millionen DM vom Bund und dem Berliner Senat unterstützt wird. Auf Platz zwei folgt das Düsseldorfer Rheinstadion, das die Stadt Düsseldorf mit 300 Mio. DM zur WM-tauglichen Multifunktionsarena umbauen will. Allein 175 Mio. DM entfallen dabei auf Infrastrukturmaßnahmen. Das Zentralstadion in Leipzig, das als Austragungsort für die WM gute Aussichten hat, kostet den Steuerzahler rund 182 Millionen Mark. Die Städte München, Leverkusen und Kaiserslautern wollten beim derzeitigen Planungsstand noch keine Angaben zu den erwarteten staatlichen Zuschüssen machen, so dass die Gesamtsumme letztendlich über 1,8 Mrd. DM liegen dürfte.
Angesichts der Höhe dieser staatlichen Zuschüsse fordert der Direktor des Mainzer Medieninstituts Professor Dieter Dörr in MONITOR eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags im Hinblick auf die Fernsehberichterstattung über die WM 2006:
"Unter dem Gesichtspunkt, dass Bund, Länder und Gemeinden erhebliche Steuervorleistungen für diese Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in unserem Lande erbringen, ist es geboten, dass jeder Bürger dieses Ereignis, das gesellschaftlich eine hohe Bedeutung hat, in vollem Umfang im frei empfangbaren Fernsehen sehen kann", sagte der Jurist und Kommentator des Rundfunkstaatsvertrags. "Daher ist es, wenn dies nicht anders sichergestellt werden kann, verfassungsrechtlich geboten, eine entsprechende Änderung des Rundfunkstaatsvertrages vorzunehmen."
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