Urteil gegen Westdeutschen Rundfunk und Monitor in Sachen Air Berlin nicht rechtskräftig
Köln (ots)
Köln, 4. April 2005 Zu einer Pressemitteilung der Fluggesellschaft Air Berlin weist der Westdeutsche Rundfunk darauf hin, dass das angesprochene Urteil des Landgerichtes Berlin vom 31. März 2005 gegen den WDR wegen der ARD-Sendung Monitor nicht rechtskräftig ist.
Der WDR wird bei Vorliegen der schriftlichen Fassung des Urteils dieses prüfen und voraussichtlich im Wege der Berufung eine gerichtliche Überprüfung in zweiter Instanz in die Wege leiten. Dazu besteht durchaus Veranlassung, denn der Rechtsstreit um den MONITOR- Beitrag zu Air Berlin wird von verschiedenen anderen deutschen Landgerichten, die ebenfalls in der Sache von der Kanzlei Prinz angegangen worden sind, anders beurteilt.
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