GEZ-Presseerklärung zum Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 28. Februar 2007 - "ARD und ZDF kassieren Arme" ab sowie "Opfer des Verfahrens"
Köln (ots)
Die gegenüber ARD und ZDF bzw. der GEZ erhobenen Vorwürfe sind unzutreffend. Es ist auch unzutreffend, dass sich ARD und ZDF an Hartz IV-Empfängern bereichern. Von zusätzlichen bzw. ungerechtfertigten Gebühren-Einnahmen in Höhe von 560 Mio. kann keine Rede sein. Im Einzelnen ist festzustellen:
Jeder Arbeitslosengeldempfänger (Hartz IV ohne Zuschlag) kann sich selbstverständlich bei der GEZ befreien lassen, wenn die Befreiungsvoraussetzungen vorliegen. Die notwendigen Anträge liegen bei den zuständigen Behörden (z. B. Arbeitsagenturen) aus.
Der Artikel in der FR vom 28.02.07 stellt die Fakten falsch dar. Die Befreiung von der Gebührenpflicht ist und war schon in der Vergangenheit immer an das Antragserfordernis geknüpft. Es trifft nicht zu, dass Sozialhilfeempfänger vor 2005 automatisch befreit waren. Nach altem Recht hatten die Empfänger von Sozialleistungen die Möglichkeit, bei ihrer zuständigen Sozialbehörde einen entsprechenden Freistellungsantrag zu stellen. An diesem Antragserfordernis hat sich auch nach der Einführung der neuen gesetzlichen Regelung nichts geändert. Neu ist allerdings, dass die Anträge nun bei der GEZ zu stellen sind. Eine rückwirkende Befreiung war auch nach altem Recht nicht möglich.
Die Behauptung, die GEZ, die im Auftrag von ARD und ZDF handelt, vereitle ein Vereinfachungsverfahren, um sich an Hartz IV-Empfängern zu bereichern, ist falsch. Es ist vielmehr so, dass die Bundesagentur (BA) und die GEZ seit 2006 über ein automatisiertes Verfahren verhandeln, welches die Beantragung für die Kunden verwaltungstechnisch vereinfachen soll. Die von der BA angesprochene automatische Papierbescheinigung war als Drittbescheid für den Hartz IV-Empfänger zur Weitergabe an die GEZ im Rahmen der Antragstellung angelegt. Ein solches Verfahren hätte jedoch zum Eingang von Millionen von Vorgängen bei der GEZ und zu zusätzlichen Irritationen bei den Antragstellern geführt, da nicht nur Befreiungsberechtigte, sondern jeder ALG II-Empfänger diese Bescheinigung eingereicht hätte. Die GEZ präferiert daher für ihre Kunden ein einfaches elektronisches Verfahren, welches sich bei einem Versorgungsamt schon erfolgreich in einer Pilotanwendung befindet. Die BA sieht für die Realisierung eines solchen Verfahrens allerdings aus verschiedenen Gründen derzeit keine Möglichkeit.
Aber auch bei dem von der GEZ vorgeschlagenen elektronischen Verfahren müssen die Rundfunkteilnehmer zunächst einen gesetzlich vorgeschriebenen Antrag auf Befreiung stellen und zudem aus Datenschutzgründen die Erlaubnis erteilen, dass ihre Daten von der BA auf elektronischem Wege an die GEZ übermittelt werden.
Richtig ist, dass sich Hartz-IV-Empfänger teilweise mehrfach im Jahr um eine Befreiung bemühen müssen, da die Dauer der Befreiung per Gesetz an die Laufzeit des Arbeitslosengeld II-Bescheides geknüpft ist. Für die Bewilligungszeiträume der Arbeitslosengeld-II-Bescheide sind allerdings allein die ALG II-Stellen verantwortlich.
Pressekontakt:
Willi Rees, GEZ, Telefon 0221-5061-2387
Nicole Hurst, GEZ, Telefon 0221-5061-2185
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