UNHCR zur Kinderrechtskonvention
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) setzt sich für Verbesserungen bei der rechtlichen und sozialen Behandlung von Flüchtlingskindern in Deutschland ein.
Heute vor genau zehn Jahren ist in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft getreten. Das Abkommen sieht ausdrücklich geeignete Maßnahmen zum Schutz von Flüchtlingskindern vor. Diese Zielvorgabe ist jedoch in Deutschland nur unzureichend umgesetzt worden.
Vor diesem Hintergrund rief der Berliner UNHCR-Vertreter Stefan Berglund heute dazu auf, Asylverfahren kindgerecht zu gestalten. Denn für Kinder sei es ungleich schwerer, über ihre Furcht vor Verfolgung zu sprechen und diese schlüssig zu begründen. Grundsätzlich sollte den Betroffenen deshalb ein Vormund als Vertrauensperson zur Verfügung stehen, der diese auch zur Asyl-Anhörung begleitet. Kinderspezifische Fluchtgründe sollten bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Zudem dürften gemäß der UN-Kinderrechtskonvention 16- bis 18-jährige Asylbewerber im Verfahren juristisch nicht als Erwachsene behandelt werden. Die oftmals umstrittene Altersfeststellung sollte dabei nur von Fachkräften durchgeführt werden.
Probleme gebe es auch bei der schulischen und beruflichen Ausbildung von Flüchtlingskindern, fügte Berglund hinzu. In einigen Bundesländern seien Kinder von Asylsuchenden und Kriegsflüchtlingen von der Schulpflicht ausgenommen. Diese Gruppe bleibe zudem vom System der beruflichen Erstausbildung weitgehend ausgeschlossen. Eine Änderung dieser Praxis sei jedoch wichtig, um den Betroffenen Lebensperspektiven auch nach einer eventuellen Rückkehr in ihre Heimat zu eröffnen.
Der UNHCR-Vertreter erinnerte daran, dass bereits die Süssmuth-Kommission Verbesserungen in diesen Bereichen gefordert habe. Dem besonderen Schutzbedürfnis von Flüchtlingskindern werde darüber hinaus in den vorliegenden Richtlinienentwürfen der EU-Kommission zur Asylrechtsharmonisierung ausdrücklich Rechnung getragen. Mit der Umsetzung dieser Vorschläge würde Deutschland wesentliche Vorgaben der Kinderrechtskonvention erfüllen. UNHCR hoffe deshalb auf eine entsprechende Unterstützung der Bundesregierung.
Im Jahr 2001 war jeder dritte Asylsuchende in Deutschland jünger als 18 Jahre. Im gleichen Zeitraum wurden 1.068 unbegleitete minderjährige Asylsuchende unter 16 Jahren aus 55 Ländern beim Asyl-Bundesamt in Nürnberg registriert. Rund 20 Prozent von ihnen kamen aus Afghanistan.
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