UNHCR: Licht und Schatten für Flüchtlinge
Berlin (ots)
Zum Zuwanderungsgesetz erklärt der Vertreter des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR) in Deutschland Stefan Berglund:
"Die Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung können zukünftig in Deutschland nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden. Offensichtlich ist auch vorgesehen, dass Schutzsuchende aus zerfallenden Staaten ebenfalls unter diese Regelung fallen. Dies ist eine wichtige Verbesserung für einen Kernbereich des Flüchtlingsschutzes in Deutschland. Ein zentrales Anliegen von UNHCR hat damit Eingang in das Zuwanderungsgesetz gefunden. Dies gilt auch für die verbesserte Rechtsstellung von Konventionsflüchtlingen und ihren engen Familienangehörigen.
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf sich ausdrücklich auf die Genfer Flüchtlingskonvention bezieht. Damit wird die Bedeutung dieses internationalen Vertragswerks für den Flüchtlingsschutz in Deutschland unterstrichen. Zu hoffen bleibt, dass die deutsche Asylpraxis zukünftig den Flüchtlingsbegriff der Konvention umfassend im Sinne der internationalen Standards interpretiert. Insgesamt eröffnet sich durch die Neuregelung die Chance, in der deutschen Asylpraxis stärker europäische und internationale Entwicklungen im Bereich des Flüchtlingsrechts mit dem Ziel eines umfassenderen Schutzes zu berücksichtigen.
Neben Licht gibt es jedoch auch Schatten und damit kritische Punkte im Kernbereich des Flüchtlingsschutzes zu benennen. Sie betreffen ebenfalls den unmittelbaren Geltungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention. Im Blickpunkt steht dabei zum Beispiel die Tatsache, dass das Vorbringen so genannter subjektiver Nachfluchtgründe im Asylfolgeverfahren regelmäßig nicht berücksichtigt werden soll. Kritisch zu bewerten ist auch die Vorschrift, dass die Verletzung untergeordneter Mitwirkungspflichten (z.B. die unverzügliche Meldung beim Asyl-Bundesamt) zu einer Verschlechterung der Rechtsstellung von Asylsuchenden im Verfahren führt.
Der gesamte Gesetzentwurf ist UNHCR noch nicht zur Verfügung gestellt worden. Nach Erhalt werden wir eine sorgfältige und umfassende Bewertung der einzelnen Regelungen für den Bereich des Flüchtlingsschutzes vornehmen".
Pressekontakt:
Stefan Telöken
UNHCR Deutschland
Telefon: 030/20 22 02-26/10
Telefax: 030/20 22 02-23
Internet: www.unhcr.de
Original-Content von: UNHCR Deutschland, übermittelt durch news aktuell