UNHCR begrüßt Regelung für Konventionsflüchtlinge
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) unterstützt Absicht der rot-grünen Regierungskoalition und der FDP, eine Regelungslücke im Zuwanderungsgesetz zugunsten des Flüchtlingsschutzes zu schließen.
Heute wird im Bundestag in erster Lesung das so genannte 1. Aufenthaltsänderungsgesetz beraten. Danach soll folgende Regelung mit Beginn des neuen Jahres gelten: Wer zu diesem Zeitpunkt seit drei Jahren als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland anerkannt ist, erhält eine Niederlassungserlaubnis.
Unmittelbar vor Beginn der Aussprache im Bundestag appellierte der UNHCR-Vertreter in Deutschland Stefan Berglund an die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ihre ablehnende Haltung gegenüber dieser Regelung zu überdenken. "Sie stärkt den Flüchtlingsschutz und den übergeordneten Leitgedanken der Integration, ohne indes die Beendigung der Flüchtlingseigenschaft grundsätzlich auszuschließen oder das Asylrecht auszuweiten."
Berglund fügte hinzu, es gehe lediglich darum, jenen Menschen Sicherheit zu geben, deren Schutzbedürftigkeit nach sehr strengen Kriterien ausdrücklich festgestellt worden sei.
Er betonte ferner, UNHCR sei nicht prinzipiell gegen die Möglichkeit, einen Flüchtlingsstatus zu widerrufen. Berglund zeigte sich jedoch besorgt über die derzeitige deutsche Widerrufspraxis, wie sie beispielsweise gegenüber anerkannten Flüchtlingen aus dem Irak zu beobachten sei. Hier gehe man von der Annahme aus, mit dem Sturz von Saddam Husseins Regime seien die Gründe für die Flucht entfallen und irakische Staatsangehörige deshalb generell nicht länger schutzbedürftig. Diese Position sei mit den Realitäten vor Ort jedoch nicht vereinbar und habe zu einer tiefen Verunsicherung unter den in Deutschland lebenden irakischen Flüchtlingen geführt.
Berglund: "Dieser Ansatz greift zu kurz und entspricht auch nicht den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention." Dieses völkerrechtliche Abkommen setze für eine Beendigung des Flüchtlingsstatus zum einen eine Prüfung voraus, ob sich die Umstände im Herkunftsland grundlegend und dauerhaft geändert haben. Darüber hinaus müsse jedoch auch sichergestellt sein, "dass die Betroffenen effektiven und wirksamen Schutz durch die Behörden ihres Herkunftslandes erlangen, um in Sicherheit und Würde in ihre Heimat zurückkehren zu können."
UNHCR halte es deshalb für verfrüht, Irakern den Flüchtlingsstatus und damit verbundene Menschenrechte abzuerkennen.
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