UNHCR: Abschiebestopp für Tsunami-Staaten/-Regionen
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) ruft dazu auf, für einen Zeitraum von zunächst drei Monaten keine Abschiebungen in die von der Tsunami-Flutkatastrophe betroffenen Staaten bzw. Gebiete durchzuführen.
In einem Schreiben an die Ständigen Vertretungen der UN-Mitgliedsstaaten in Genf hat UN-Flüchtlingskommissar Ruud Lubbers eine entsprechende Empfehlung abgegeben. Das Ausmaß der Zerstörungen durch die Tsunami-Flutkatastrophe erfordere enorme Anstrengungen, um die öffentliche Ordnung wiederherzustellen und die Grundversorgung der betroffenen Bevölkerungen sicherzustellen.
Nach Auffassung von UNHCR würden Abschiebungen vor diesem Hintergrund eine zusätzliche Erschwernis für die in Mitleidenschaft gezogene örtliche Bevölkerung darstellen, zudem die wenigen vorhandenen Ressourcen weiter belasten und die ohnehin schwierige Arbeit humanitärer Organisationen weiter komplizieren.
Die Empfehlung für einen zunächst dreimonatigen Abschiebestopp gilt für Sri Lanka, Somalia und die Malediven sowie für die indonesische Provinz Aceh und die von der Flutkatastrophe betroffenen indischen Regionen Tamil Nadu, Kerala, Pondicherry, Andhra Pradesh sowie die Inselgruppe der Andamanen und Nikobaren.
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