In Bayern läuft Countdown für Rauchmelderpflicht
Berlin (ots)
Feuerwehren appellieren an Eigentümer, bestehende Wohngebäude noch in diesem Jahr mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Sie retten damit Leben und schützen sich vor möglichen Schadenansprüchen.
Der Countdown läuft: Am 31. Dezember 2017 endet in Bayern die fünfjährige Übergangsfrist für die Rauchmeldernachrüstung. Sämtliche Wohnungen und Wohnhäuser - nicht nur vermietete, sondern auch vom Eigentümer selbst genutzte - müssen bis dahin mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die Übergangsfrist für bestehende Wohngebäude gilt seit Inkrafttreten der Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten am 1. Januar 2013. Die Initiative "Rauchmelder retten Leben" und die Feuerwehren des Landes appellieren an die Eigentümer in Bayern, nicht bis zum Ende der Übergangsfrist zu warten, sondern Häuser und Wohnungen noch in diesem Jahr mit lebensrettenden Rauchwarnmeldern auszustatten.
Rauchmelder retten nachweislich Leben
"In Deutschland sterben jährlich mehr als 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent sind nicht Opfer der Flammen, sie ersticken an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten diese Menschen warnen können", ist Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. überzeugt. Dass Rauchmelder tatsächlich Leben retten, belegen Erhebungen der Bundesländer, in denen bereits seit längerer Zeit Rauchmelderpflicht herrscht. So verzeichneten beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und das Saarland nach Einführung der Rauchmelderpflicht einen Rückgang der Brandtoten von über 80 Prozent. In Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz waren es rund 75 Prozent. Wie sich die Rauchmelderpflicht in Bayern auswirkt, bleibt abzuwarten. Vor Einführung der Rauchmelderpflicht kamen im Jahr 2010 in Bayern 48 Menschen bei rund 4.000 Wohnungsbränden ums Leben.
Strafrechtliche Konsequenzen und Schadenersatz möglich
Die Rauchwarnmelder müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, installiert werden. In den meisten Landesbauordnungen sind die Zuständigkeiten zwischen Eigentümer und Mieter aufgeteilt. Der Eigentümer ist generell für den Einbau, der Mieter für die regelmäßige Wartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft verantwortlich, es sei denn der Eigentümer übernimmt auch dies. Staatliche Kontrollen finden nicht statt, Bußgelder können derzeit nur in Mecklenburg-Vorpommern verhängt werden. Kommen allerdings bei einem Brand in einem Wohnhaus, in dem kein Rauchmelder installiert ist, Menschen zu schaden, sind strafrechtliche Konsequenzen wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht und damit einhergehender Fahrlässigkeit möglich. Unabhängig davon könnte ein geschädigter Mieter Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen.
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