Zehn Jahre Rauchmelderpflicht in Hamburg und Schleswig-Holstein - Geräte jetzt austauschen
Berlin (ots)
Die meisten Rauchmelder in Hamburg und Schleswig-Holstein wurden vor über zehn Jahren installiert. Höchste Zeit für einen Austausch. Das empfiehlt auch die gültige Norm DIN 14676 - und betrifft vermietete Immobilien ebenso wie selbstgenutztes Wohneigentum. Darauf weist die Initiative "Rauchmelder retten Leben" hin.
"Nach zehn Jahren kann die lebensrettende Funktion der Rauchmelder nicht mehr sichergestellt werden, nicht zuletzt aufgrund der Verschmutzung der Melder. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit von Falschalarmen", erklärt Jan Ole Unger, Pressesprecher der Feuerwehr Hamburg, und ergänzt: "Rauchwarnmelder sind gemäß ihrer Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen, wir empfehlen sogar eine monatliche Prüfung. Jeder kann sich hierzu kostenlos über einen speziellen Twitter-Account erinnern lassen: www.Twitter.com/JetztPruefen. Leere Batterien und veraltete Geräte müssen unverzüglich ausgetauscht werden."
Q-Rauchmelder reduzieren Falschalarme und sorgen für mehr Sicherheit "Q-Rauchmelder sind besonders zu empfehlen, da sie neben einer langen Lebensdauer der festeingebauten 10-Jahresbatterie gegen Eindringen von Fremdkörpern in die Rauchmesskammer, gegen Temperaturwechsel sowie Korrosion besser geschützt sind. Dadurch werden Falschalarme und letztlich auch Fehlfahrten der Feuerwehr vermieden", erklärt Norbert Schaaf, Vorsitzender der Initiative "Rauchmelder retten Leben". Das 'Q' ist ein unabhängiges, herstellerneutrales Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder. Die Geräte sorgen für mehr Sicherheit, sind stabiler und langlebiger. Eigentümer, die besonderen Wert auf zuverlässige und langlebige Rauchmelder legen, können sich daher beim Kauf am Qualitätszeichen 'Q' orientieren. Zuständig für den Austausch der Rauchmelder sind in Hamburg und Schleswig-Holstein die Eigentümer.
Wo müssen Rauchmelder installiert werden?
Laut Bauordnung müssen in Schleswig-Holstein und Hamburg alle Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein. "In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser als Fluchtweg und muss ebenfalls mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. Weitere Geräte sollten idealerweise in allen Wohnräumen und Räumen mit technischen Großgeräten, wie beispielsweise in Hauswirtschaftsräumen, angebracht werden, da hier die Brandgefahr besonders groß ist", rät Frank Homrich, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein.
Weitere Informationen zur Rauchmelderpflicht unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht
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Forum Brandrauchprävention e.V.
"Rauchmelder retten Leben"
Frau Claudia Groetschel
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