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Marseille-Kliniken AG

MK-Kliniken AG triumphieren gegen RTL und "Team Wallraff" - Während Klinikkonzern Helios vor dem OLG Hamburg eine herbe Niederlage einstecken musste, bleiben die MK-Kliniken AG weiterhin siegreich

Hamburg (ots)

Während der Klinikkonzern Helios in der juristischen Abwehrschlacht gegen RTL seine neuen Wunden lecken muss, bleiben die MK-Kliniken AG weiterhin gegen den Kölner Privatsender auf der Siegerstraße. Das Oberlandesgericht Hamburg hat eine Klage des Klinikkonzerns Helios wegen einer "Team Wallraff" Berichterstattung mit einem heutigen Urteil abgewiesen (AZ 7 U 100/17). Der Klinikkonzern hatte geklagt, weil heimlich Bild- und Tonaufnahmen gemacht wurden. Im Gegensatz zu Helios kann die Hamburger MK-Kliniken AG in ähnlich gelagerten Fällen gegen RTL allerdings Erfolge verzeichnen: Auch hier wurden heimlich Pflegeeinrichtungen ausgespäht und anschließend in einseitiger sowie zum Teil manipulativer und schlicht falscher Berichterstattung verrissen . Daraufhin klagten die MK-Kliniken AG. Alle vier Berichte, die RTL in seinen Formaten "Team Wallraff" oder RTL Extra" ausgestrahlt hatte, dürfen so wie gesendet wegen verschiedener Einzelverbote nicht mehr weiterverbreitet werden. In zwei Fällen wurde RTL dem Grunde nach sogar zu Schadensersatz gegenüber den MK-Kliniken verurteilt. In einem Fall muss RTL eine Richtigstellung veröffentlichen. Einer der Fälle ist mit einem Urteil des BGH bereits rechtskräftig.

Erst Anfang November 2018 konnte die MK-Kliniken AG im Streit gegen RTL und dessen "Team Wallraff" einen weiteren juristischen Erfolg gegen den Kölner Sender verbuchen: Das LG Hamburg verurteilte RTL Television und RTL Interactive wegen der Berichterstattung von "Team Wallraff" dem Grunde nach zu Schadensersatz (AZ: 324 O 553 / 17). Außerdem muss der Sender in seiner nächsten "Team Wallraff"-Sendung eine Richtigstellung veröffentlichen. Es ist bereits der vierte gegen die MK-Kliniken AG gerichtete und von RTL unter "Team Wallraff" oder "RTL Extra" verbreitete Beitrag, der zu gerichtlichen Verboten führte. In zwei Fällen wurde festgestellt, dass RTL zum Schadensersatz verpflichtet ist und der Sender zu einer Richtigstellung verurteilt. Eine dieser Verurteilungen (zu Unterlassung und Schadensersatzfeststellung) ist bereits rechtskräftig, nachdem eine Nichtzulassungsbeschwerde der RTL Television GmbH im Juni 2018 vom Bundesgerichthof zurückgewiesen wurde.

Im Zuge einer in der deutschen Medienlandschaft einzigartigen Kampagne gegen ein Unternehmen hatte der Kölner Privatsender die MK-Kliniken AG gleich mehrmals angegriffen, nachdem sich dieser gegen eine Berichterstattung gewehrt hatte. Für den Sender erschlich sich erstmals im Mai 2014 die "Team Wallraff"-Reporterin Pia Osterhaus widerrechtlich Zugang zu einer Einrichtung der MK-Kliniken AG. Mit versteckter Kamera und Mikrophon machte die Reporterin heimlich Aufnahmen von hilflosen, halbnackten Senioren, um sie dann verpixelt in der "Team Wallraff"-Sendung zwischen Werbeblöcken einem Millionenpublikum vorzuführen. Die MK-Kliniken AG wehrten sich erfolgreich gegen diese Berichterstattung und ließ Teile davon verbieten.

Die juristische Niederlage brachte Günter Wallraff und seinen Sender RTL (Verbreiter solcher Qualitätssendungen wie: "Adam sucht Eva", "Bauer sucht Frau", "Schwiegertochter gesucht", "Sylvies Dessous Models") nicht zur Räson. Im Gegenteil: In drei weiteren Attacken via "Team Wallraff" und "RTL Extra" griff der Sender mit journalistisch unzulänglichen Beiträgen die MK-Kliniken AG erneut an. Die Folge: drei weitere gerichtliche Verbote von jeweils mehrerern Passagen dieser Sendungen. Nachdem unabhängige deutsche Gerichte dem "Team Wallraff" im Falle der MK-Kliniken AG mit ihren Urteilen ein Armutszeugnis ausgesellt haben, versucht der Kölner Privatsender die juristischen Erfolge der MK-Kliniken AG kleinzureden und aus den herben Niederlagen einen "Sieg" zu stricken. So feierte eine Sprecherin von RTL es allen Ernstes als Erfolg für ihren Sender, dass von 23 vor Gericht gerügten Punkten der des "Team Wallraff"-Berichtes "nur noch 14 Punkte übrig geblieben" seien.

Derzeit stellt sich die rechtliche Gesamtsituation wie folgt dar:

   - Im ersten Verfahren klagte die MK-Kliniken AG (damals noch 
     Marseille-Kliniken AG) wegen der Berichterstattung gegen den 
     Sender (2.11.2015). Das OLG Köln gestand im Urteil vom 
     16.11.2018 den MK-Kliniken auch Schadenersatz dem Grunde nach 
     zu. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen legte der 
     Kölner Sender Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH (AZ VI ZR 500 /
     17). Der BGH wies diese mit Beschluss vom 5.6.2018 zurück. Das 
     Urteil ist nun rechtskräftig. Das strafrechtliche Nachspiel 
     läuft noch.
   - Im Sommer 2015 drang die als Praktikantin getarnte 
     RTL-Mitarbeiterin Düzen Tekkal in eine Einrichtung der 
     MK-Kliniken AG in Oldenburg ein. Im Einstweiligen 
     Verfügungsverfahren wurden wesentliche Teile dieses Berichtes   
     untersagt. Derzeit läuft die Beweisaufnahme im 
     Hauptsacheverfahren (AZ 324 O 449 / 15) vor dem LG Hamburg. Die 
     Reporterin Düzen Tekkal, die sich nach ihrem RTL-"Team 
     Wallraff"-Debakel nun als "Kriegsberichterstatterin" 
     präsentiert, wurde als Zeugin zur Beweisaufnahme geladen. Zum 
     letzten Termin erschien sie allerdings nicht. Das Gericht 
     verhängte gegen sie daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 
     500,00.
   - Im Dezember 2014 sendete die RTL-Reporterin Stefanie Albrecht in
     der Sendung "RTL-Extra" einen Bericht über Einrichtungen der 
     MK-Kliniken AG, in dem, vereinfacht gesagt, unter anderem 
     behauptet wurde, dass die Senioren in einer Einrichtung der 
     MK-Kliniken AG nicht genug zu essen bekommen würden. Auch dieser
     Beitrag hielt der gründlichen Prüfung durch das LG Hamburg nicht
     stand, das die weitere Verbreitung einer ganzen Reihe von 
     Einzelvorwürfen zunächst im Einstweiligen Verfügungsverfahren 
     untersagte. Im Hauptsacheverfahren vor dem LG Hamburg (AZ 324 O 
     172 / 2016) wurde der Sender zusätzlich zu Schadensersatz dem 
     Grunde nach und zur Richtigstellung einer falschen Behauptung 
     verurteilt. RTL ging dagegen vor dem OLG Hamburg in Berufung. 
     Ausgerechnet RTL-Reporterin Stefanie Albrecht, deren Bericht 
     laut Gerichtsurteil so wie gesendet nicht weiter verbreitet 
     werden darf, bekam eine Auszeichnung für eine Reportage über 
     "Fake News", die in der Sendung "RTL Extra" zu sehen war.
   - In seiner vierten und bisher letzten Attacke des Senders gegen 
     die MK-Kliniken AG machte die RTL-"Team Wallraff"-Mitarbeiterin 
     Laura Stressow heimlich Film- und Tonaufnahmen in einer 
     Einrichtung der MK-Kliniken AG. Das LG Hamburg untersagte auch 
     diesen handwerklich schlecht gemachten Bericht in wesentlichen 
     Teilen. Zusätzlich verurteilte das Gericht RTL zu Schadensersatz
     dem Grunde nach und zu einer Richtigstellung. (AZ 324 0 553 / 
     17). Auch dagegen wurde Berufung eingelegt.

Pressekontakt:

NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
- Uwe Wolff -
Phone: +49 30 2404 8290
Email: uwe.wolff@naima-media.de

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