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Was Radler mit Hunden beachten müssen

Was Radler mit Hunden beachten müssen

Berlin, 23. Mai 2018: Des Menschen bester Freund darf für viele Hundebesitzer auch beim Fahrradfahren nicht fehlen. Ganz ungefährlich ist die Mitnahme des Vierbeiners jedoch nicht. Hunde, die nicht auf ihre Halter hören und nicht gut erzogen sind, sollten besser nicht mit dem Rad mitgenommen werden.

Tierische Fahreignung

Laut Paragraf 28 der Straßenverkehrsordnung dürfen Radfahrer nur Hunde mitführen, keine anderen Tiere. Diese dürfen den Verkehr nicht gefährden und müssen die Kommandos von Frauchen oder Herrchen befolgen, ein ängstliches und schreckhaftes Tier ist ungeeignet. Weiterhin muss der Besitzer die körperliche Leistungsfähigkeit seines Hundes und auch das Wetter beachten. Da Hunde nicht schwitzen, ist eine gemeinsame Ausfahrt an einem heißen Sommertag nicht zu empfehlen.

Gute Verbindung haben

Der Hund sollte rechts neben dem Rad laufen, da er dort nur indirekt dem fließenden Verkehr begegnet. Geführt wird das Tier am besten an einem speziellen Fahrradhalter. Dabei handelt es sich um ein Gestänge für den Rahmen, an dem die Leine befestigt wird. So bleibt der Hund bei der Fahrt auf Abstand und läuft nicht ins Rad. Federungen am Fahrradhalter gleichen ruckartige Bewegungen aus, sodass das der Radfahrer nicht aus dem Gleichgewicht kommt. Darum ist es auch besser, die Leine nicht am Lenker zu befestigen oder in der Hand zu halten. Lässt sich ein Hund mit Zurufen und Zeichen führen, darf er bei geringem Verkehrsaufkommen auch ohne Leine neben dem Rad laufen, sofern kein genereller Leinenzwang herrscht.

Kleine können ins Körbchen

Kleinere Rassen können mit der Fahrgeschwindigkeit nicht immer mithalten und fahren deshalb besser in einem Körbchen oder einer Box, die fest am Lenker oder auf dem Gepäckträger installiert ist. Diese sollte ausreichend groß und geschlossen sein, sodass der Hund bequem Platz hat. Allerdings ist hier die Größe des Hundes beschränkt und mehr als fünf Kilogramm Gewicht können Rad und Radler bei der Fahrt leicht aus dem Gleichweicht bringen.

Für Hunde-Chauffeure

Ist der Hund weder fürs Körbchen noch fürs Laufen geeignet, gibt es auch Fahrradanhänger für Haustiere. Je nach Modell können dann auch "schwere Brocken" bis über 50 Kilogramm mit zur Fahrradtour. Auch der Anhänger sollte geschlossen sein und ausreichend Platz für den pelzigen Mitfahrer bieten. Hierbei darf der Radfahrer nicht unterschätzen, dass so ein großes Tier auch entsprechend mehr Kraftaufwand bedeutet, um es zu ziehen. Besonders das Anfahren ist schwieriger und der Bremsweg verlängert sich.

Informationen zur DVW:

www.deutsche-verkehrswacht.de

www.facebook.com/DeutscheVerkehrswacht

www.youtube.com/RiskierNichts

www.twitter.com/DtVerkehrswacht

Ansprechpartnerin für die Presse:

Hannelore Herlan

Pressesprecherin

Budapester Str. 31

10787 Berlin

Telefon: 030 / 516 51 05 20

Mobil: 0151 / 16 62 72 75

E-Mail: hannelore.herlan@dvw-ev.de

Die Deutsche Verkehrswacht gehört zu den ältesten und größten Bürgerinitiativen Deutschlands. Seit ihrer Gründung 1924 arbeitet sie für mehr Sicherheit und weniger Unfälle auf unseren Straßen - heute mit mehr als 60.000 ehrenamtlich Engagierten. Sie informieren, beraten und trainieren mit Verkehrsteilnehmern jeden Alters sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Die Zielgruppenprogramme der DVW erreichen rund 2,5 Millionen Menschen pro Jahr. Die DVW finanziert ihre Aktionen und Programme mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie durch Mitgliedsbeiträge und Sponsoring.

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